Tiergarten-Direktor erhält nach Pavian-Tötung Morddrohungen
05.08.2025
Der Direktor des Nürnberger Tiergartens hat nach der Tötung von Pavianen aus Platzgründen Morddrohungen erhalten. Zehn der Drohungen gegen Direktor Dag Encke seien konkret und zur Anzeige gebracht worden, teilte der Tiergarten mit. Über die sozialen Medien habe es zudem dutzendfach weitere unspezifische Morddrohungen gegeben. Auch per Brief und Mail seien Drohungen eingegangen. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Die Drohungen richteten sich zum Teil auch gegen den stellvertretenden Direktor Jörg Beckmann und Beschäftigte des Tiergartens allgemein. Die Direktion versuche, die Belegschaft möglichst vor diesen Drohungen abzuschirmen. Alle konkreten Drohungen würden angezeigt.
Polizei prüft 170 Zuschriften
Das Polizeipräsidium Mittelfranken prüft laut einer Sprecherin derzeit rund 170 Zuschriften aus dem ganzen Bundesgebiet auf strafrechtlich relevante Inhalte. Diese seien per Post, E-Mail oder über Social Media bei der Polizei eingegangen und liefe alle im Nürnberger Präsidium zusammen.
Der Tiergarten hatte in der vorigen Woche zwölf Paviane aus Platzgründen getötet. Demnach war das Gehege seit langem überfüllt und eine tierschutzkonforme Haltung nicht mehr möglich. Eine Abgabe der überzähligen Tiere sei nicht möglich gewesen, auch Verhütungsmaßnahmen bei den Weibchen hätten in der Vergangenheit nicht den gewünschten Erfolg gebracht.
Tierschutzaktivisten kritisierten den Tiergarten daraufhin scharf und kündigten Strafanzeigen an. Am Montag errichteten Aktivisten ein Protestcamp in der Nähe des Tiergartens. Sie wollen in dieser Woche mehrfach vor dem Tiergarten demonstrieren und fordern, dass keine weiteren Affen getötet werden dürfen. Zudem solle die Zucht eingestellt werden. Der Tiergarten teilte dazu mit: «Jeder Protest, der friedlich bleibt, ist für uns in Ordnung.»
350 Anzeigen wegen Tötung der Paviane
Bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sind mittlerweile rund 350 Anzeigen wegen der Tötung der Paviane eingegangen. Die Behörde prüft laut einer Sprecherin in erster Linie, ob im Sinne des Paragrafen 17 des Tierschutzgesetzes ein vernünftiger Grund für die Tötung der Tiere vorlag.
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