Hubigs Vorschläge sollen das Terrorstrafrecht an neuere Entwicklungen anpassen. (Symbolbild), © Soeren Stache/dpa
Hubigs Vorschläge sollen das Terrorstrafrecht an neuere Entwicklungen anpassen. (Symbolbild) Soeren Stache/dpa, dpa
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Terrorwaffe Messer oder Auto: Hubig will Strafrecht anpassen

23.07.2025

Die Vorbereitung von Terrortaten mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern soll nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schärfer geahndet werden. «Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bei den Anschlägen in jüngerer Zeit vermehrt Fahrzeuge oder Messer genutzt wurden», heißt es in einem entsprechenden Gesetzentwurf, den das Justizministerium in Berlin veröffentlicht hat. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet.

Es geht auch um Reisen zu Terror-Camps im Ausland

Auch die Ausreise und die Wiedereinreise nach Deutschland mit dem Ziel, eine terroristische Straftat zu begehen, soll den Plänen zufolge künftig als sogenannte schwere staatsgefährdende Straftat eingestuft werden. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft. Dies zielt auf Menschen ab, die für Terrorismus-Schulungen ins Ausland reisen. Auch bei der Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung sind Änderungen geplant.

Wer für ausländische Regierungen in Deutschland spioniert, soll nach Hubigs Plänen mit härteren Strafen rechnen müssen. Statt wie bislang fünf Jahren Haft oder Geldstrafe soll dann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft drohen, in minder schweren Fällen weiterhin bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Gewerkschaft der Polizei fordert mehr

«Damit wird auf die spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 zunehmende Bedrohung durch ausländische Geheimdienste reagiert, die den bisherigen Strafrahmen der Vorschrift nicht mehr ausreichend erscheinen lässt», erklärte das Ministerium dazu. Bestimmte verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Online-Durchsuchung oder das Abhören von Wohnungen sollen möglich werden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüße das Vorhaben, mahnte aber, Strafverschärfungen reichten nicht aus. Die Sicherheitsbehörden müssten mögliche Straftäter rechtzeitig identifizieren können. Nötig seien Investitionen in qualifiziertes Personal, moderne technische Ausstattung und rechtliche Befugnisse. So könne beispielsweise künstliche Intelligenz stärker zum Einsatz kommen.

© dpa-infocom, dpa:250723-930-830850/2