Baden-Württemberg beschließt Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr. (Archivbild), © Daniel Bockwoldt/dpa/Daniel Bockwoldt
Baden-Württemberg beschließt Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr. (Archivbild) Daniel Bockwoldt/dpa/Daniel Bockwoldt, dpa
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Südwesten verbietet Waffen im Nahverkehr

24.07.2025

In Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg dürfen keine Messer oder andere Waffen mehr getragen werden. Eine entsprechende Verordnung wurde bereits am Dienstag vom Ministerrat beschlossen und ist «ab sofort» gültig, wie eine Sprecherin des Landes-Innenministeriums berichtete.

«Das Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personennahverkehr ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Sicherheit der Menschen in Baden-Württemberg zu erhöhen», erklärte Innenminister Thomas Strobl (CDU) laut einer Mitteilung. «Jede Waffe und jedes Messer weniger ist ein Sicherheitsgewinn.» Das Vorgehen Strobls war bereits im April bekanntgeworden.

Retter, Jäger und Fischer ausgenommen

Die Verordnung regelt das Verbot für das Führen von Waffen und Messern in sämtlichen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg. Ausgenommen davon sind laut Ministerium Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit unterwegs sind. Ausnahmen gibt es auch für Menschen, die Messer im Zusammenhang mit der Jagd, der Fischerei, der Brauchtumspflege oder der Sport-Ausübung bei sich tragen.

Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte können an bestimmten öffentlichen Orten Verbotszonen mit «allgemeingültigen Messerverboten» einrichten - unabhängig von der Art des Messers und der Klingenlänge.

Zahl der Delikte steigt

Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei im Südwesten im Nahverkehr nach früheren Angaben 222 Messerangriffe. Die Zahl der Fälle stieg seit Beginn der Erfassung 2022 um 16,8 Prozent. Bei den meisten Fällen ging es laut Ministerium um Bedrohungen, daneben spielten gefährliche Körperverletzungsdelikte eine Rolle.

Betroffen von dem Bann sind laut Ministerium Waffen im Sinne des Waffengesetzes, also Schusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und
Stichwaffen. Das Verbot gilt demnach für Messer aller Art, auch für Taschen-, Küchen- und Teppichmesser.

Verstöße gegen die neue Regelung stellen nach Angaben des Ministeriums eine Ordnungswidrigkeit dar und können ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zur Folge haben. Zudem könnten die Waffen und die Messer eingezogen werden.

Die Messerkriminalität im Land wächst und besorgt. (Symbolbild), © Bernd Weißbrod/dpa

© dpa-infocom, dpa:250724-930-834306/2