Der langjährige Chefarzt wehrt sich mit einer Klage., © Bernd Thissen/dpa
Der langjährige Chefarzt wehrt sich mit einer Klage. Bernd Thissen/dpa, dpa
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Chefarzt gegen Kirche - Streit um Schwangerschaftsabbrüche

01.08.2025

Es ist ein aufsehenerregender Fall: Ein Gynäkologe und langjähriger Chefarzt klagt gegen ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen, das ihm nach einer Klinikfusion der katholische Träger neu auferlegt hat. Am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt (EVK) hatte Joachim Volz in den 13 Jahren seiner dortigen Tätigkeit in Einzelfällen mit seinem Team medizinisch indizierte Abbrüche vorgenommen. Seit der Fusion mit einem katholischen Krankenhaus zum «Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus» ist ihm das nun per Dienstanweisung untersagt.

Am 8. August wird eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm in dem Streitfall erwartet. Aber schon seit Wochen erregt die Causa «Chefarzt gegen Kirche» die Gemüter und sorgt für viel öffentliche Aufmerksamkeit. Am Tag der Verhandlung ist eine Demo im südwestfälischen Lippstadt mit einem Marsch von der Klinik zum Gericht geplant, auch mit politischen Vertreterinnen aus Land und Bund. Mehr als 150.000 Menschen haben inzwischen eine Online-Petition des Mediziners unterzeichnet.

Warum klagt der Chefarzt gegen seinen Arbeitgeber?

Nach der Fusion darf der Leiter der dortigen Frauenklinik seit Februar keinen Abbruch mehr durchführen, auch nicht etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Das gilt ebenso für seine Privatpraxis im 50 Kilometer entfernten Bielefeld mit einem angeschlossenen Kinderwunschzentrum. Abbrüche sind nur noch ausnahmsweise erlaubt, wenn Lebensgefahr für die Frau besteht.

Paragraf 218 im Strafgesetzbuch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist laut Gesetz grundsätzlich rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach Beratung nicht strafbar. Legal ist ein Abbruch, wenn er medizinisch indiziert ist - also etwa bei gravierenden Fehlbildungen des Fötus - sowie nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Leben, körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

«Meine Hilfe ist keine Sünde»

Der Chefarzt argumentiert, das Verbot des katholischen Trägers ignoriere das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und das Gesetz, das einen solchen Eingriff in bestimmten Fällen erlaube. Eine Kündigung sei für ihn keine Option, sie würde auch das Kernproblem nicht lösen, der Sache nicht dienen, sagt Volz der Deutschen Presse-Agentur. Seine Hilfe als Arzt sei «ein Gebot der Menschlichkeit».

Am 1. Juli startete der Gynäkologe seine Online-Petition «gegen das katholische Abtreibungsverbot» unter dem Titel «Ich bin Arzt und meine Hilfe ist keine Sünde», die er als «Weckruf an die Politik und die Gesellschaft» versteht. Formal adressiert ist sie an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und die drei Ministerinnen für Gesundheit, Familie und Justiz. In der Petition schreibt Volz: «Kirche und Medizin vertragen sich nicht.» Er beklagt «Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord, somit wären mein Team und ich "Mörder".»

Gynäkologe: Kirche sollte nicht das letzte Wort haben

Der 67 Jahre alte Mediziner sieht Lippstadt nicht als Einzelfall. Es gebe bereits mehrere Fusionen in der deutschen Kliniklandschaft mit ähnlichen Folgen für die Gynäkologen. «In der Medizin sollte die Patientin – im Austausch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt – das letzte Wort haben. Nicht ein katholischer Moralapparat, nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt.»

Um Menschen in verletzlichsten Momenten zu begleiten, brauche es medizinische Kompetenz, Feingefühl und großes Vertrauen, das zerstört werde, wenn eine übergeordnete Institution eingreife.

In auswegloser Lage einem Eltern-Wunsch nach einem Abbruch nicht nachzukommen, sei «unterlassene Hilfeleistung», hatte Volz kürzlich zudem in einer Mitteilung betont.

Die Position des Klinikums Lippstadt - Christliches Krankenhaus

Mit der Fusion hat das EKH den Betrieb auf die katholische Dreifaltigkeits-Hospital GmbH übertragen. Das Klinikum sei verpflichtet, «die katholischen Belange hinsichtlich der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu beachten», heißt es in der Dienstanweisung an Volz. «Demgemäß ist es nicht gestattet, Schwangerschaftsabbrüche in dieser Einrichtung durchzuführen.» Das Verbot gelte im stationären und ambulanten Bereich.

Volz muss laut Arbeitgeber auch sicherstellen, dass die Anweisung allen Mitarbeitenden bekannt ist und umgesetzt wird. «Verstöße gegen diese Dienstanweisung können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.»

Abbrüche dürften noch vorgenommen werden, wenn «Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind», erläutert eine Klinik-Sprecherin auf dpa-Anfrage. Pro Jahr sei es lediglich zu rund 15 Abbrüchen aus medizinischen Gründen gekommen. Das Klinikum will das «erfolgreiche Arbeitsverhältnis» mit Volz «auf Grundlage der im Gesellschaftsvertrag gemeinsam vereinbarten ethischen Kriterien vertrauensvoll» fortsetzen. Sein Einsatz verdiene «höchste Anerkennung». Unter der Leitung von Volz stieg die Zahl der Geburten erheblich.

Ärztekammer hält Anweisung für unethisch

Die regionale Ärztekammer Westfalen-Lippe zeigt sich solidarisch mit Volz und seinem Vorgehen gegen das Verbot. «Es ist unethisch und nicht akzeptabel, erst dann zu handeln, wenn das Leben der Mutter akut gefährdet ist», meint Verbandspräsident Hans-Albert Gehle. Ärztinnen und Ärzte dürften «nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch zu unterlassen, wenn sie Schwangeren in einer Notlage helfen wollen.»

Das Erzbistum Paderborn kritisiert dagegen, Volz stelle die ethische Ausrichtung des Klinikums öffentlich infrage. Der neue Gesellschaftervertrag «verankert den umfassenden Schutz des Lebens ausdrücklich sowohl am Beginn als auch am Ende», heißt es laut Mitteilung. Und: Kirchlich getragene Einrichtungen «tragen zur ethischen Werte-Vielfalt des Gesundheitswesens in einer pluralen Gesellschaft bei.»

Wie geht es weiter?

Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hamm war gescheitert, daher nun der Termin am 8. August. Kläger Volz sagt: «Ich habe unendlich viele Zuschriften bekommen, dass ich kämpfen soll». Er sei bereit, notfalls den Weg durch weitere gerichtliche Instanzen zu gehen. Arbeitsrechtler Till Müller-Heidelberg, der ihn vertritt, meint: «Die Forderung, katholische Moral- und Ethikvorstellungen arbeitsrechtlich durchzusetzen, widerspricht - bis auf wenige Ausnahmen - nicht nur der europäischen Rechtsprechung, sondern auch der deutschen.»

Ein rechtlicher Streit um Schwangerschaftsabbrüche wird am Arbeitsgericht Hamm verhandelt. (Archivbild) , © Bernd Weißbrod/dpa
Neben der Petition gibt es einen Aufruf zu einem Demomarsch., © Bernd Thissen/dpa

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