Mit einem Kleinen Waffenschein dürfen keine scharfen Schusswaffen geführt werden, sondern nur Schreckschuss- oder Signalwaffen. (Symbolbild), © Oliver Killig/dpa/dpa-tmn
Mit einem Kleinen Waffenschein dürfen keine scharfen Schusswaffen geführt werden, sondern nur Schreckschuss- oder Signalwaffen. (Symbolbild) Oliver Killig/dpa/dpa-tmn, dpa
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Ministerium: Extremisten in Baden-Württemberg haben 661 Schusswaffen

01.08.2025

In Baden-Württemberg befinden sich 661 Schusswaffen in den Händen von Extremisten. Das teilte das Innenministerium mit. Zuvor hatten der WDR und der NDR berichtet.

Nach Angaben des Ministeriums hatten Ende des vergangenen Jahres 214 Extremisten eine waffenrechtliche Erlaubnis. Davon besaß rund die Hälfte einen sogenannten Kleinen Waffenschein. Dieser berechtigt laut Innenministerium zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Hundert Personen verfügten zudem über eine Waffenbesitzkarte - diese erlaubt den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen, nicht aber das Führen in der Öffentlichkeit.

Von den 214 Personen werden laut Ministerium 122 Personen dem Rechtsextremismus zugeordnet, 48 den «Reichsbürgern» und «Selbstverwaltern», 12 Personen dem islamistischen Extremismus, 11 dem Bereich der «verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates», 8 dem Linksextremismus und 13 Personen übrigen Phänomenbereichen.

Man setze alles daran, dass Extremisten nicht an Waffen gelangten und konsequent entwaffnet würden, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Man habe schon 2017 die Waffenbehörden angewiesen, keine neuen waffenrechtlichen Erlaubnisse an Extremisten zu erteilen und bereits erteilte Erlaubnisse - wenn möglich - zurückzunehmen. Seither seien 351 Erlaubnisse entzogen worden, wovon 619 Schusswaffen betroffen gewesen seien, so das Ministerium.

© dpa-infocom, dpa:250801-930-865652/1