Einsatzkräfte der Polizei stehen vor der Universität in Mannheim., © René Priebe/dpa
Einsatzkräfte der Polizei stehen vor der Universität in Mannheim. René Priebe/dpa, dpa
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LKA ermittelt nach tödlichem Polizeieinsatz in Mannheim

24.04.2024

Nach den tödlichen Schüssen auf einen mit einer Machete bewaffneten Mann in einer Mannheimer Universität laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Die Einzelheiten zu dem Vorfall am Dienstagabend seien weiterhin noch unklar, sagte ein Polizeisprecher am Mittwochmorgen. Das Landeskriminalamt (LKA) ermittle nun. Es sollten unter anderem Zeugen befragt werden, ballistische sowie Schmauchspuren untersucht und das Geschehen rekonstruiert werden. Auch die Leiche des 31-Jährigen solle obduziert werden.

Der 31 Jahre alte Deutsche war am Dienstagnachmittag im Bereich der Bibliothek der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät aufgefallen, wie die Polizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt (LKA) mitteilten. Als er dann randalierte und eine Angestellte aggressiv anging, wurde die Polizei alarmiert, wie der Polizeisprecher sagte.

Als eine Streife eintraf, hatte der Mann den Angaben zufolge bereits die Machete in der Hand. Er soll sich gegenüber den Beamten aggressiv verhalten haben, wie es weiter hieß. Diese hatten daraufhin auf den 31-Jährigen geschossen. Der Schwerverletzte wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er kurz darauf starb.

Wie viele Schüsse abgegeben worden sind, war zunächst unklar. Zeugenaussagen zufolge wurde einmal geschossen. Ob das stimme, werde aber noch ermittelt. Bei dem Vorfall waren auch Studenten vor Ort, sie seien Polizeiaussagen zufolge nicht gefährdet worden. Im Anschluss wurden sie von Notfallseelsorgern betreut.

Der in Saarbrücken geborene Mann hatte sich bereits vor der Tat mehrmals negativ verhalten und war polizeilich bekannt, wie es hieß. Er hatte bereits ein Hausverbot für die Bibliothek, was aber erst während des Geschehens aufgefallen sein soll.

Dienstwaffen dürfen nur als «Ultima Ratio», also als äußerstes Mittel, genutzt werden. Ob sogenannter unmittelbarer Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wie das Innenministerium bereits in früheren Fällen mitgeteilt hatte.

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