Strobl schließt Rückkehr des Inspekteurs der Polizei aus
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) schließt trotz des Freispruchs vor Gericht eine Rückkehr des Inspekteurs der Polizei Baden-Württembergs auf seinen Posten aus. «Der Inspekteur der Polizei wird nicht in dieses Amt zurückkehren können», sagte der CDU-Politiker am Freitagabend in der Sendung «SWR Aktuell». «Nicht alles, was strafrechtlich folgenlos bleibt, ist auch in Ordnung, würdig und recht.» An Beamte und Führungspersönlichkeiten, gerade bei der Polizei, würden hohe Anforderungen gestellt. Der Inspekteur ist seit Aufkommen der Vorwürfe vom Dienst freigestellt.
Strobl sagte, es seien in dem Prozess «nicht nachvollziehbare Sachen zutage getreten», die für eine Führungsperson nicht akzeptabel seien. Dies müsse in einem Disziplinarverfahren «rückstandslos aufgearbeitet werden». Das Verhalten passe nicht zur Werte- und Führungskultur bei der baden-württembergischen Polizei. Strobl will hier weitere Reformen anstoßen und zeitnah Vorschläge machen.
Bislang hatte Strobl öffentlich nur erklärt, dass er sich eine Rückkehr des Inspekteurs ins Amt nur schwer vorstellen könne. Der Inspekteur war am Freitag vom Landgericht Stuttgart im Prozess um sexuelle Nötigung einer Kommissarin freigesprochen worden. Dem ranghöchsten Polizisten des Landes war vorgeworfen worden, eine 16 Jahre jüngere Kommissarin vor einer Stuttgarter Kneipe zu sexuellen Gefälligkeiten gedrängt zu haben. Es könne durchaus sein, dass der Angeklagte die Polizistin unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments sexuell genötigt habe, so das Gericht. Im Zweifel müsse aber für den Angeklagten entschieden werden.
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