Juwelendiebstahl: Staatsanwalt will Haft und Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Dresdner Historischen Grünen Gewölbe fünf Verurteilungen zu Haft- oder Freiheitsstrafen wegen besonders schwerer Brandstiftung und Körperverletzung in zwei Fällen sowie Diebstahls mit Waffen beantragt. Für einen 25-Jährigen beantragte sie einen Freispruch «in dubio pro reo», wie Staatsanwalt Christian Weber am Freitag am Dresdner Landgericht erklärte.
Bei zwei der Angeklagten plädierte er auf je sechs Jahre und acht Monate, bei einem weiteren Beschuldigten auf fünf Jahre und zehn Monate. Für einen der beiden zur Tatzeit noch Heranwachsenden hält er viereinhalb Jahre Jugendstrafe für angemessen, bei dessen Zwillingsbruder sechs Jahre inklusive der Einbeziehung einer noch bestehenden Jugendstrafe. Die Anklagebehörde ist nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass fünf der Beschuldigten die Täter sind und es nur noch einen bisher unbekannten Beteiligten gibt, der mit in das Museum eingestiegen ist.
Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und verursachten zudem mehr als eine Million Euro Schaden. Seit gut einem Jahr müssen sich dafür sechs junge Männer zwischen 24 und 29 Jahren verantworten. Die Deutschen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie sind wegen des Vorwurfs des schweren Bandendiebstahls, der Brandstiftung und der besonders schweren Brandstiftung angeklagt.
Fünf von ihnen hatten vor Gericht zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein und Reue gezeigt. Die Bereitschaft dazu resultiert aus einer zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht geschlossenen Verständigung. Zuvor war der Großteil der Beute kurz vor Weihnachten 2022 zurückgegeben worden. Ein weiterer Beschuldigter streitet eine Täterschaft unter Verweis auf ein Alibi ab.
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