Eine ehemalige Justizvollzugsbeamtin (vorn r) und ein Häftling der Justizvollzugsanstalt Kaisheim (vorn l) sitzen auf der Anklagebank im Strafjustizzentrum Augsburg, im Hintergrund die Strafverteidiger., © Ulf Vogler/dpa
Eine ehemalige Justizvollzugsbeamtin (vorn r) und ein Häftling der Justizvollzugsanstalt Kaisheim (vorn l) sitzen auf der Anklagebank im Strafjustizzentrum Augsburg, im Hintergrund die Strafverteidiger. Ulf Vogler/dpa, dpa
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Handyschmuggel und Sex mit Gefangenem: Strafe für Ex-Beamtin

26.07.2023

Eine ehemalige Justizbeamtin des Gefängnisses im schwäbischen Kaisheim ist wegen eines bezahlten Handyschmuggels in die Justizvollzugsanstalt (JVA) sowie einer Liebesbeziehung zu einem Häftling zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg sprach die 30-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und wegen Bestechlichkeit schuldig und verhängte ein Jahr und acht Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Mit der früheren Justizvollzugsbeamtin, die nach Bekanntwerden der Vorwürfe von sich aus ihren Job gekündigt hatte, wurden auch der 34 Jahre alte Häftling sowie dessen Eltern wegen Bestechung beziehungsweise Beihilfe dazu verurteilt.

Der Strafgefangene hatte die Beziehung zu der Frau ausgenutzt und den Schmuggel der Mobiltelefone eingefädelt, seine Mutter hatte dann die Geräte besorgt und die Geldzahlungen abgewickelt. Die Handys wurden im Gefängnis an andere Mitgefangene weiterverkauft. Der Stiefvater des Häftlings hatte sein Konto zur Verfügung gestellt, ohne selbst wesentlich an den Taten mitgewirkt zu haben.

Der 34-Jährige erhielt auch aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen nun eine weitere Gefängnisstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Seine Mutter erhielt elf Monate ebenfalls auf Bewährung, der Stiefvater eine Geldstrafe. Alle vier Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt.

© dpa-infocom, dpa:230726-99-538641/5