Betreiber: Bund zahlt 243 Millionen für geplatzte Pkw-Maut
Im Streit um Schadenersatz für die geplatzte Pkw-Maut gibt es nach Angaben der Betreiberseite eine Verständigung. Wie das Unternehmen Kapsch in einer Börsen-Pflichtmitteilung bekannt gab, ist «aufgrund einer erzielten vergleichsweisen Einigung mit der Bundesrepublik Deutschland» eine Zahlung des Bundes von 243 Millionen Euro zu erwarten. Zunächst berichtete der «Spiegel» darüber.
Die Maut - ein CSU-Prestigeprojekt in der damaligen Bundesregierung - war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Der Bund kündigte direkt danach die Verträge mit den vorgesehenen Betreibern, und diese forderten zunächst 560 Millionen Euro Schadenersatz. Der Bund und der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wiesen die Ansprüche aber strikt zurück. Daraufhin folgte ein Schiedsverfahren.
Die 243 Millionen Euro sollen demnach an die Firma Autoticket gezahlt werden - das Gemeinschaftsunternehmen des Mautspezialisten Kapsch und des Ticketanbieters Eventim sollte Betreiberin der Pkw-Maut sein. Mit der Zahlung würden «die wechselseitigen Ansprüche aus dem Betreibervertrag bereinigt und verglichen sein», erläuterte Kapsch. Die vergleichsweise Einigung solle voraussichtlich in den kommenden Tagen finalisiert und ausgefertigt und damit wirksam werden.
Wissing: Schadenersatz "bitter"
Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat den fälligen Schadenersatz in Höhe von 243 Millionen Euro als «bittere Summe» bezeichnet. Der FDP-Politiker sagte zugleich, der Bund habe Schadensbegrenzung betrieben. Ursprünglich hätten über 700 Millionen Euro Schadenersatzforderung im Raum gestanden.
Wissing nannte die geplatzte Pkw-Maut einen schweren Fehler. Er bedauere, dass die Schadenersatzsumme nicht für Infrastruktur-Investitionen zur Verfügung stehe.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) sagte im ZDF-«heute journal»: «Das müssen die Bürgerinnen und Bürger jetzt politisch bewerten, was ein Verkehrsminister der CSU, der CSU-Vorhaben umsetzt, was der am Ende für den Steuerzahler gebracht hat.»
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