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Umweltfreundlich oder nur Werbung? Was Ihr auf Produkten prüfen könnt

„Umweltfreundlich“ klingt gut. Beim Einkauf hilft Euch aber erst die Antwort darauf, was genau besser sein soll und welcher Nachweis dahintersteht. Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umweltwerbung. Schon jetzt könnt Ihr allgemeine Versprechen, Angaben zu einzelnen Bestandteilen und überprüfbare Siegel auseinanderhalten.

Was sagt „umweltfreundlich“ überhaupt aus?

Fragt zuerst: Welcher Umweltvorteil ist gemeint? Ein einzelnes Wort wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ erklärt Euch noch nicht, welche Eigenschaft dahintersteckt. Eine konkrete Angabe benennt dagegen beispielsweise das Material eines bestimmten Verpackungsteils.

Ab dem 27. September sind allgemeine Umweltaussagen verboten, wenn das Unternehmen keine passende „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachweisen kann. Dafür kommen etwa das EU Ecolabel oder der Blaue Engel infrage. Der Nachweis muss die jeweilige Aussage tragen; ein Siegel erlaubt keine beliebig weitreichenden Versprechen.

Wird eine Aussage auf demselben Werbemedium klar und hervorgehoben konkretisiert, gilt sie nicht mehr als allgemeine Umweltaussage. Steht sie auf der Verpackung, sucht dort also nach der Erläuterung. Auch eine präzise Formulierung muss natürlich stimmen.

Geht es um die Verpackung oder das ganze Produkt?

Ein hypothetisches Formulierungsbeispiel: „Unser Verpackungskarton besteht vollständig aus Recyclingpapier“ beschreibt den Karton. Über den Inhalt oder dessen Herstellung sagt dieser Satz nichts aus. „Unser Produkt ist umweltfreundlich“ wäre eine deutlich umfassendere Behauptung.

Ein zweites Beispiel: „Der Flaschenkörper besteht aus recyceltem Kunststoff“ bezieht sich ausdrücklich auf diesen Bestandteil. Ob Verschluss und Etikett ebenfalls Recyclingmaterial enthalten, bleibt damit offen. Lest solche Begrenzungen mit, statt die Aussage gedanklich auf die gesamte Packung auszuweiten.

Genau diese Unterscheidung wird rechtlich ausdrücklich festgeschrieben: Ab dem Stichtag darf ein Umweltvorteil nicht dem gesamten Produkt zugeschrieben werden, wenn er tatsächlich nur einen Teil betrifft.

Wie könnt Ihr ein Siegel prüfen?

Sucht nach dem Namen des Zeichens und der Stelle, die es vergibt. Anschließend helfen drei Fragen: Welche Anforderungen gelten? Welche Eigenschaften werden geprüft? Wer kontrolliert die Einhaltung unabhängig? Schaut dafür in die veröffentlichten Vergabekriterien.

Künftig dürfen Nachhaltigkeitssiegel nur verwendet werden, wenn sie von staatlichen Stellen festgesetzt wurden oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen. Ein solches System braucht unter anderem öffentlich zugängliche Anforderungen und eine unabhängige Kontrolle. Ein selbst gestaltetes Zeichen ohne diese Grundlage genügt nicht.

Was ändert sich bei „klimaneutral“?

Hier lohnt der Blick auf die Begründung: Beruht das Versprechen auf dem Ausgleich von Emissionen außerhalb der Herstellung und Lieferkette des Produkts, etwa durch gekaufte CO2-Zertifikate? Dann darf ein Produkt ab dem 27. September nicht damit beworben werden, hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutral, weniger belastend oder positiv für die Umwelt zu sein.

Dieses spezielle Verbot betrifft Produktaussagen. Aussagen über ein Unternehmen werden davon nicht unmittelbar erfasst. Sie müssen aber weiterhin die anderen Regeln gegen irreführende Werbung einhalten.

Was hilft Euch bei der Kaufentscheidung?

Sucht nach einer Aussage, deren Bezug und Begründung Ihr nachvollziehen könnt. Eine klar begrenzte Materialangabe beantwortet eine konkrete Frage; sie liefert keine Umweltbewertung des ganzen Produkts. Bleiben Bezug oder Nachweis offen, behandelt das Versprechen nicht als belegten Umweltvorteil.