
PFHxA-Regeln ab 10. Oktober: Was sich bei Regenjacken und Imprägniersprays ändert
Wird Eure Regenjacke am 10. Oktober verboten? Nein: Für bereits zuvor in Verkehr gebrachte Ware gilt eine Ausnahme. Ab dem 10. Oktober 2026 beschränkt die EU bestimmte PFHxA-Stoffe in Kleidung, Schuhen und weiteren Alltagsprodukten. Entscheidend sind dabei Grenzwerte, Produktgruppen und der Zeitpunkt, zu dem die Ware auf den Markt kam.
Welche Produkte betrifft die Beschränkung?
Zu den betroffenen Produkten gehören Kleidung und zugehöriges Zubehör aus Textilien, Leder, Pelzen und Häuten sowie Schuhe für Verbraucher. Darunter fallen beispielsweise Regenjacken. Auch Imprägniersprays gehören als Gemische für Verbraucher dazu.
Die Regel reicht über den Kleiderschrank hinaus: Sie erfasst außerdem Papier und Karton mit Lebensmittelkontakt sowie Kosmetika. Beschränkt werden bestimmte enthaltene Stoffe – Regenjacken, Schuhe oder Sprays als Produktarten bleiben erhältlich.
Ist das ein Verbot aller PFAS?
PFHxA steht für Perfluorhexansäure. Sie gehört zur größeren Stoffgruppe PFAS. Die konkrete Beschränkung erfasst PFHxA, ihre Salze und verwandte Stoffe, die sich zu PFHxA umwandeln können.
Ein vollständiges Verbot sämtlicher PFAS ist diese Regel nicht. Wenn Ihr nach dem Stichtag eine Jacke kauft, könnt Ihr allein daraus deshalb nicht schließen, dass sie komplett PFAS-frei ist.
Welche Grenzwerte gelten?
Die Beschränkung greift ab einer Konzentration von 25 ppb für die Summe aus PFHxA und ihren Salzen. Für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe liegt die Schwelle bei 1000 ppb. Schon das Erreichen des jeweiligen Werts fällt unter die Beschränkung.
Die Abkürzung ppb bedeutet „parts per billion“, also Teile pro Milliarde. Gemessen wird jeweils im homogenen Material. Die Zahlen sind damit kein pauschaler Durchschnittswert für eine komplette Jacke samt aller unterschiedlichen Bestandteile. Und sie bedeuten auch nicht, dass überhaupt keine Spuren dieser Stoffe vorkommen dürfen.
Was gilt für Eure vorhandene Jacke und ältere Ware im Laden?
Erzeugnisse und Gemische, die bereits vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurden, sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Eure schon gekaufte Regenjacke wird dadurch also nicht verboten. Aus dieser Regel ergibt sich kein Anlass, sie auszutauschen.
Die Ausnahme kann auch Ware betreffen, die Ihr erst nach dem Stichtag kauft. Entscheidend ist, ob sie bereits vorher in Verkehr gebracht wurde; das Herstellungsdatum allein reicht dafür nicht. Deshalb verschwinden ältere Produkte nicht zwangsläufig am 10. Oktober aus dem Handel.
Welche späteren Fristen und Ausnahmen gibt es?
Für weitere Verbrauchertextilien außerhalb von Kleidung und zugehörigem Zubehör, etwa Teppiche und Vorhänge, gilt die entsprechende Beschränkung ab dem 10. Oktober 2027.
Besondere Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte persönliche Schutzausrüstungen gegen ausdrücklich benannte Risiken der höchsten Risikokategorie III. Hinzu kommen Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und Bautextilien. Das ist keine pauschale Ausnahme für normale Regenkleidung.
Für Euren nächsten Einkauf heißt das: Der Stichtag allein beantwortet die Frage nach PFAS-Freiheit nicht. Dafür braucht Ihr eine konkrete Produktinformation – unabhängig davon, ob Ihr eine Jacke, Schuhe oder ein Imprägnierspray auswählt.