
Gasspeicherumlage weg: Was bedeutet das für Eure Gasrechnung?
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Gasspeicherumlage abgeschafft. Bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch entspricht das rund 68,80 Euro Entlastung inklusive Umsatzsteuer, wenn die Umlage vorher vollständig im Preis steckte. Ob die Senkung bei Euch richtig ankommt, erkennt Ihr an Eurem Vertrag und der Gasabrechnung – der Monatsabschlag allein reicht dafür nicht.
Was fällt bei der Gasrechnung überhaupt weg?
Die Gasspeicherumlage wurde in der Energiekrise 2022 eingeführt. Mit ihr wurden Kosten für das Befüllen der Gasspeicher finanziert. Über die Energieversorger wurden diese Kosten an die Gaskundinnen und Gaskunden weitergegeben.
Seit dem 1. Januar 2026 entfällt diese Umlage für Gaskunden. Der Bund übernimmt die Finanzierung. Andere Bestandteile des Gaspreises können sich allerdings weiterhin ändern. Deshalb bedeutet der Wegfall nicht automatisch, dass Eure gesamte Gasrechnung niedriger ausfällt.
Wie viel könnt Ihr dadurch sparen?
Die letzte Umlagehöhe betrug 0,289 Cent pro Kilowattstunde netto, also ohne Umsatzsteuer. Einschließlich Umsatzsteuer waren es rund 0,344 Cent. Bei 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr ergibt sich bei vollständiger Weitergabe eine Entlastung von 57,80 Euro netto beziehungsweise rund 68,80 Euro inklusive Umsatzsteuer.
Diese Summe ist kein fester Rabatt für jeden Haushalt. Wer weniger Gas verbraucht, spart entsprechend weniger. Voraussetzung für das volle Rechenbeispiel ist außerdem, dass die Umlage zuvor vollständig im Preis enthalten war. Andere Preisänderungen und ein veränderter Verbrauch sind darin nicht berücksichtigt.
Was sagt Euer Monatsabschlag über die Entlastung aus?
Ein Monatsabschlag ist eine Vorauszahlung auf die spätere Verbrauchsabrechnung. Seine Höhe orientiert sich am erwarteten Verbrauch und am vereinbarten Tarif. Die Abrechnung stellt dagegen den tatsächlichen Verbrauch zu den geltenden Preisen Euren bereits geleisteten Zahlungen gegenüber.
Ob die Umlageentlastung korrekt berücksichtigt wurde, prüft Ihr deshalb anhand der Abrechnung. Aus der Höhe einer einzelnen Monatszahlung lässt sich das nicht ablesen. Wenn Ihr Euren Abschlag verringern lassen möchtet, wendet Euch an Euren Anbieter und stimmt die Änderung vorher ab.
Wie erkennt Ihr die Entlastung auf der Abrechnung?
Euer Lieferant muss unter Hinweis auf die gesetzliche Abschaffung ausweisen, ob und um welchen Betrag sich die Gasrechnung für den betroffenen Abrechnungszeitraum mindert. Zusätzlich muss er angeben, wie viel Prozent der Entlastung weitergegeben werden.
Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Umlage zuvor nicht oder nur teilweise in den Gaspreis eingerechnet war. Dann kann die zusätzliche Senkung entfallen oder geringer ausfallen. Das muss der Lieferant nachweisen. Bei einem erst 2026 abgeschlossenen Vertrag kann die Umlage beispielsweise bereits nicht mehr im Preis enthalten sein.
Schaut auf den Abrechnungszeitraum, Euren Verbrauch, den Grundpreis und den Arbeitspreis – also den Preis je Kilowattstunde. Vergleicht die Preise mit Eurem Vertrag und späteren Preisänderungsmitteilungen. Prüft auch, ob Eure gezahlten Abschläge vollständig angerechnet wurden. Gab es innerhalb des Abrechnungszeitraums unterschiedliche Preise, muss die Rechnung das berücksichtigen. Ist die Entlastung nicht nachvollziehbar, bittet den Anbieter um eine verständliche Erläuterung.
Was haben niedrigere Strom-Netzentgelte damit zu tun?
Parallel zur Gasentlastung werden 2026 die Übertragungsnetzentgelte für Strom mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst. Diese Maßnahme betrifft Eure Stromrechnung.
Wie stark sie bei Euch ankommt, hängt unter anderem vom Netzgebiet und vom Stromvertrag ab. Prüft Gas- und Stromrechnung deshalb jeweils für sich. Auf der Gasrechnung helfen Euch die Angaben zur abgeschafften Gasspeicherumlage: der Minderungsbetrag und der weitergegebene Anteil.