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Alkoholverbot an Bahnhöfen: Wo gilt es im September 2026?

Dürft Ihr beim Warten auf den Zug noch ein Bier trinken? An immer mehr DB-Bahnhöfen gilt ein Alkoholkonsumverbot. Seit dem 1. September 2026 sind vier weitere Stationen dabei. Die Einführung läuft schrittweise – und für die Bahnhofsgastronomie sowie verschlossene Getränke gibt es Ausnahmen.

Welche Bahnhöfe sind im September betroffen?

Seit dem 1. September gilt das Verbot zusätzlich am Berliner Hauptbahnhof, am Bahnhof Berlin Gesundbrunnen sowie an den Bahnhöfen Kiel und Braunschweig. Schon zuvor gab es alkoholfreie Stationen, darunter die Hauptbahnhöfe in Köln, München und Hamburg. Die vier September-Bahnhöfe sind also keine vollständige Liste aller Orte, an denen Ihr keinen Alkohol trinken dürft.

Bis zum 15. Oktober 2026 will die Deutsche Bahn die Regel schrittweise an ihren rund 5.400 Bahnhöfen umsetzen. Für September bedeutet das: Weitere Stationen kommen hinzu. Aus dem späteren Abschlusstermin lässt sich deshalb nicht ableiten, dass Alkohol an einem anderen Bahnhof bis dahin erlaubt bleibt.

Ist das ein neues Gesetz?

Die Deutsche Bahn führt die Regel über ihr Hausrecht ein. Sie passt dafür die örtlichen Hausordnungen an. Es handelt sich damit um eine Regel für ihre Bahnhöfe, nicht um ein neues allgemeines Gesetz, das das Alkoholtrinken überall in der Öffentlichkeit verbietet.

Wo das Verbot eingeführt ist, betrifft es unter anderem das Trinken auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen. Für Eure Reise zählt deshalb die Regelung am jeweiligen Bahnhof.

Was dürft Ihr weiterhin mitnehmen und trinken?

Verschlossene alkoholische Getränke dürft Ihr weiterhin im Gepäck oder aus Einkäufen mitführen. Die verschlossene Weinflasche als Mitbringsel fällt beispielsweise unter diese Ausnahme. Entscheidend ist der Unterschied zwischen dem Transport verschlossener Getränke und dem Trinken im Bahnhof.

Auch die Bahnhofsgastronomie bleibt ausgenommen: Innerhalb der gastronomischen Betriebe ist der Alkoholkonsum durch diese neue Regel weiterhin gestattet. Die Ausnahme gilt jedoch nicht für das anschließende Weitertrinken auf einem Bahnsteig, auf dem das Konsumverbot gilt.

Was passiert bei einem Verstoß?

Die DB kündigt bei Verstößen einen Platzverweis an. Ihr müsst den betroffenen Bereich dann verlassen. Im Wiederholungsfall will die Bahn ein Hausverbot aussprechen.

Achtet während der schrittweisen Einführung auf die örtliche Hausordnung und die Hinweise am Bahnhof. Die DB informiert unter anderem mit Aushängen und Durchsagen. So könnt Ihr Euch für Eure konkrete Station orientieren, statt Euch allein auf die vier zum Septemberstart genannten Bahnhöfe zu verlassen.