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Multitalente gesucht!

Euer Karriereeinstieg!

Ihr wollt wissen was die Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten (w/m/d) auszeichnet? Wir haben Euch alle wichtigen Informationen für Eure Berufsorientierung zusammengefasst:
 

Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten (w/m/d)

 

TEAMARBEIT 
Als Justizfachangestellte arbeitet Ihr im Team mit Justizfachwirten und unterstützt Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger. 

Eure EXPERTISE ist gefragt! 
Ihr seid selbstständig für den zügigen Ablauf des Geschäftsbetriebs verantwortlich und steht gleichzeitig mit Rat und Tat ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger als Ansprechpartner zur Verfügung. 

 

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UMGANG mit anderen Menschen ist Euch wichtig?
Bei der Aufnahme von Anträgen und Erklärungen habt Ihr immer wieder Kontakt mit Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen. 
 

Ihr habt gern alles im BLICK?
Als Justizfachangestellte seid Ihr in das gesamte gerichtliche Verfahren involviert: Vom Eingang des ersten Schriftstücks eines Verfahrens bis hin zum Ende und der sich daran anschließenden Aussonderung der Akten.

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Eure Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und wenn Ihr die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, habt Ihr die Möglichkeit Euch mit einer sechsmonatigen Zusatzausbildung für die Beamtenlaufbahn des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirt/in*) zu qualifizieren. 

*Justizfachwirte nehmen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften unter anderem herausgehobene Mitarbeiteraufgaben wahr, wie z.B. die Geldstrafenvollstreckung, im Mahnverfahren und im Hinterlegungsverfahren.

Mehr zu den Berufsperspektiven findet Ihr hier

Was machen Justizfachangestellte? Lotta nimmt Euch mit in Ihren Ausbildungsalltag

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Über das Oberlandesgericht Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart ist in Baden-Württemberg das höchste Gericht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. 

Zum Zuständigkeitsbereich gehören 56 Amtsgerichte, 8 Landgerichte, 8 Staatsanwaltschaften sowie die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. 

Den Gerichten obliegt die Rechtsprechung u.a. in bürgerlich-rechtlichen Streitverfahren, Strafverfahren und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 

Die Staatsanwaltschaften sind zuständig für die Verfolgung von Straftaten und für die Anklageerhebung bei Gericht.



 

Klickt Euch rein!

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