Neue Alarmstufe II: Ab sofort 2G-Plus in vielen Bereichen
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Neue Alarmstufe II: Ab sofort 2G-Plus in vielen Bereichen

24.11.2021

Mit einer Reihe von neuen Maßnahmen will die Landesregierung die dramatische Corona-Lage bremsen. Bei uns im Land gilt deshalb ab heute die neue Alarmstufe 2. Diese greift unter anderem bei einer Intensivbettenbelegung von über 450 - laut Gesundheitsminister Manne Lucha sind wir momentan bei 504 - also deutlich drüber.

Ab heute gilt in vielen Bereichen 2G-Plus

Heißt: Einlass nur für Geimpfte und Genesene - und die müssen dann zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen. Das ist zum Beispiel in Diskotheken so, aber auch bei körpernahen Dienstleistungen oder Veranstaltungen. Ungeimpfte Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen, sie können zum Einlass ins Restaurant oder beim Friseur vorerst weiterhin den Schülerausweis vorzeigen. Ausgenommen sind Bars und Clubs, hier gilt auch für sie 2G-Plus.

Schulen bleiben offen

Anders als in Brandenburg, wo die Präsenzpflicht ausgesetzt wurde, drohen den Schulen bei uns in Baden-Württemberg erstmal keine Schließungen. Ministerpräsident Kretschmann sieht darin der letzten Schritt, die Kollateralschäden für die Kinder seien sonst  immens. Die Schulen sollen so lang es geht offenbleiben. "Da gehen wir wirklich ganz zum Schluss erst ran“, sagt Ministerpräsident Kretschmann. Ausschließen könne man jedoch nichts.

Ausgangssperren für Ungeimpfte

In Landkreisen mit einer Inzidenz über 500 kommen Ausgangssperren für Ungeimpfte. In 20 der 44 Stadt-und Landkreise ist diese Grenze aktuell schon überschritten. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens dürfen sie die Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen werden - beispielsweise um zur Arbeit zu gehen oder bei medizinischen Notfällen. In diesen Hotspot-Regionen gilt dann außerdem 2G im Einzelhandel. Ausgenommen sind davon Läden der Grundversorgung wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte.

Überprüfung von Test-, Genesenen- und Impfnachweisen

Die neue Corona-Verordnung stellt nochmal deutlicher klar, wie Betreiber, Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren: Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

Alle Regeln der Alarmstufe I und II im Überblick findet ihr hier

Bilder: Symbolbild/shutterstock