Diese Geschäfte gehören zur Grundversorgung

Diese Geschäfte gehören zur Grundversorgung

07.12.2021

Einige Geschäfte sind von der 3G bzw. 2G-Regelung im Einzelhandel ausgenommen. Dazu gehören:

Gesundheit

  • Apotheken

  • Hörgeräteakustiker

  • Optiker

  • Orthopädieschuhtechniker

  • Sanitätshäuser

Lebensmittel und täglicher Bedarf

  • Ausgabestellen der Tafeln

  • Bäckereien

  • Drogerien

  • Getränkemärkte

  • Hofläden

  • Konditoreien

  • Lebensmittelhandel

  • Metzgereien

  • Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse

  • Raiffeisenmärkte

  • Reformhäuser

  • Supermärkte

  • Wochenmärkte

Sonstige

  • Babyfachmärkte

  • Banken und Sparkassen

  • Baumärkte

  • Baumschulen

  • Blumenfachgeschäfte

  • Futtermittelmärkte

  • Gartenmärkte

  • Gärtnereien

  • Poststellen und Paketdienste

  • Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr

  • Reinigungen

  • Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs

  • Tankstellen

  • Tierbedarfsmärkte

  • Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume

  • Waschsalons

Stand: 6. Dezember 2021