Zivilverfahren rund um Nötigungsprozess gegen Polizei-Inspekteur
Der Prozess wegen mutmaßlicher sexueller Nötigung gegen den ranghöchsten Polizisten des Landes beschäftigt nun auch eine Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts. Die Erstatterin der Anzeige, die den Strafprozess ins Rollen brachte, versucht mit einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Verteidigerin des Inspekteurs vorzugehen. Nach Angaben eines Sprechers des Gerichts will die Frau der Anwältin bestimmte Äußerungen und Behauptungen untersagen lassen, die diese in einer Pressemitteilung zu Beginn des Strafprozesses verbreitet hatte. Die mündliche Verhandlung ist am Donnerstag (9.30 Uhr) angesetzt.
Vorwurf: Sexuelle Nötigung
Das persönliche Erscheinen der beiden Kontrahenten ist nicht angeordnet, wie der Sprecher weiter mitteilte. Der Inspekteur der Polizei soll die junge Polizeibeamtin im November 2021 bei einem Kneipenbesuch sexuell genötigt haben. Er ist inzwischen freigestellt und muss sich derzeit vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob er als ranghöchster Polizist des Landes seine Machtstellung als Vorgesetzter missbrauchte, um die Kommissarin zu sexuellen Gefälligkeiten zu drängen.
Vorwurf an Nebenklägerin
In der im Gerichtssaal verbreiteten Erklärung hatte die Verteidigung des Inspekteurs der heute 34 Jahre alten Nebenklägerin vorgeworfen, bewusst ältere und höher gestellte Männer gesucht zu haben, um die Kontakte zu ihrem eigenen Vorteil auszunutzen. Sie habe zudem mehrfach der Polizei die Unwahrheit gesagt. Der Angeklagte sei in dem Verfahren das Opfer und müsse freigesprochen werden.
Nach Angaben des Landgerichts moniert die Nebenklägerin nun "unzulässige Verdachtsäußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen",
außerdem würden Inhalte aus ihrem Privat- und Intimbereich verbreitet. Laut Gericht hält die Verteidigerin alle Aussagen für zulässig.