Was darf ich, wenn ich krank bin?
Wer krank ist, gehört ins Bett, diese Grundregel bleibt bestehen. Wenn es Euch aber besser geht und die Decke nach ein paar Tagen auf den Kopf fällt gilt, dass Ihr alles tun dürft, was Eure Genesung gut tut und voran bringt. Falls Ihr generell unsicher seid, redet am besten mit Eurem Hausarzt, was für Eure Krankheit förderlich ist oder nicht. Wer komplett sicher gehen möchte, lässt sich die Erlaubnis schriftlich geben.
Was dürft Ihr während Eurer Krankschreibung unternehmen?
Spazieren gehen
Wenn Ihr einen Spaziergang machen möchtet um frische Luft zu tanken, kann das ja förderlich sein für Eure Gesundheit! Deshalb unser Tipp: Wenn Ihr die Möglichkeit habt raus zu gehen, dann macht es doch einfach. Aber überfordert Euch nicht mit einer großen Wanderung, 20 Minuten am Tag reichen vollkommen aus. Gassi gehen ist auch möglich. Auch der Gang zum Supermarkt oder Apotheke ist erlaubt. Shoppen in der City können wir Euch eher nicht empfehlen.
Kino oder Restaurantbesuch
Hier kommt es natürlich auf den Grad der Arbeitsunfähigkeit an. Für manche Krankheiten steht der Besuch vom Kino oder Restaurant im keinen Zusammenhang von der Tätigkeit und deshalb dürft Ihr mit Freunden ins Kino oder abends auch kurz was essen gehen. Wer aber ne Bronchitis hat, sollte keine Raucherkneipe aufsuchen. Das einzige was vielleicht auch komisch rüber kommt, wenn Du Kollegen triffst - aber ansonsten ist es arbeitsrechtlich kein Problem.
Verwandte und Freunde besuchen
Hier gilt: Wenn sich Freunde oder Verwandte um Euch kümmern, weil Ihr sonst alleine zuhause wärt oder Ihr einfach mal einen Tapetenwechsel braucht, ist das vollkommen in Ordnung. Wir raten von eskalierenden Partys und anstrengenden Familienveranstaltungen ab. Ihr könnt auch ohne größere Probleme mit der Bahn zu Euren Verwandten fahren, zum Beispiel an den Bodensee oder so.
Reisen ins Ausland
Das hängt von der Art und Schwere der Krankheit ab. Aber prinzipiell ist das auch möglich. Solange die Reise deiner Genesung nicht schadet, dürft Ihr eigentlich hinfahren wohin Ihr wollt. Der Arbeitgeber darf es Euch nicht verbieten. Ob ein Partyurlaub auf dem Ballermann oder der anstrengende Road-Trip durch Europa dazu zählen, ist aber eher fragwürdig.
Früher zur Arbeiten gehen trotz Krankschreiben
Falls Ihr doch schneller wieder gesund seid, als gedacht, dürft Ihr wieder zur Arbeit gehen. Falls Euer Chef aber merkt, dass Ihr doch noch nicht fit genug seid, kann er Euch auch wieder nach Hause schicken. Am besten klärt Ihr sowas im Einzelfall mit Eurem Arbeitgeber ab.
Zum Vorstellungsgespräch gehen
Als Arbeitnehmer könnt Ihr, trotz einer Krankschreibung, einen Termin beim Bewerbungsgespräch wahrnehmen. Das gilt aber nur, wenn der Termin Eure Gesundheit nicht gefährdet. Zum Beispiel, wenn Ihr einen Arm gebrochen habt, würde ein Bewerbungsgespräch die Genesung nicht beeinträchtigen. Sorge um eine Kündigung müsst Ihr Euch auch nicht machen. In Deutschland gilt die freie Auswahl bei der Wahl des Arbeitsplatzes, auch wenn Ihr krank seid, könnt Ihr Euch umsehen und bewerben.
Besuch im Fitnessstudio
Der Besuch im Fitnessstudio ist auf den ersten Blick nicht gesundheitsförderlich. Aber wer an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung oder Rückenprobleme leidet und dann von Arbeitskollegen im Studio gesehen wird, braucht sich keine Sorgen zu machen, wenn der Arzt eine Empfehlung für das Training während der Krankschreibung gegeben hat.