Vogelgrippe: Stallpflicht im Kreis Biberach

Vogelgrippe: Stallpflicht im Kreis Biberach

Für Tiere kann eine Infektion tödlich sein.

28.04.2023

In Teilen des Landkreises Biberach ist ein Stallpflicht für Geflügel erhoben worden. Das teilte das Landratsamt mit. Demnach waren in der Ortschaft Bad Schussenried drei an der Geflügelpest verendete Möwen gefunden worden. Von der Aufstallungspflicht betroffen seien die Städte und Gemeinden Bad Schussenried, Ingoldingen, Mittelbiberach, Oggelshausen, Tiefenbach, Seekirch, Alleshausen, Moosburg, Kanzach, Dürnau, Bad Buchau und Allmansweiler.

Vogelgrippe bricht immer wieder in Landkreisen in Baden-Württemberg aus

Damit hält die Geflügelpest Baden-Württemberg weiter im Schwitzkasten. Immer wieder werden Funde in anderen Landkreisen gemeldet und Aufstallungsgebote erlassen, zuletzt im Landkreis Wittenberg. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung. Die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - kann durch verschiedene sogenannte aviäre Influenzaviren ausgelöst werden.

Risiko der Infizierung für Menschen “sehr gering”

Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko, sich mit dem aufgetretenen Virus H5N1 zu infizieren, selbst für Menschen mit engem Kontakt zu infizierten Vögeln als "sehr gering" ein. In Vogelbeständen kann es sich jedoch leicht ausbreiten - für diese Tiere ist es eine tödliche Gefahr.

Symbolbild: Shutterstock