VGH kassiert Verpackungssteuer in Tübingen
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VGH kassiert Verpackungssteuer in Tübingen

30.03.2022

Trotzdem: Steuer gilt vorerst weiter

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat heute Vormittag die Verpackungssteuer in Tübingen für unwirksam erklärt. Es gibt aber noch keine Begründung zu dem Urteil und das VGH hat auch Revision zugelassen. Von daher gilt die Verpackungssteuer in Tübingen jetzt erstmal weiter, bis das Urteil rechtskräftig ist. In Tübingen gilt seit Anfang des Jahres zum Beispiel 50 Cent Steuer auf einen Plastikteller an der Imbissbude. Dagegen geklagt hatte die Betreiberin einer Tübinger McDonalds-Filiale.

Stadt Tübingen überrascht

Oberbürgermeister Boris Palmer ist enttäuscht, er bedauert die Entscheidung des Mannheimer Gerichts. In einer ersten Stellungnahme sagte Palmer: "Wir haben gezeigt, dass die Steuer in der Praxis funktioniert. Überall in Tübingen breitet sich Mehrweg aus, die Stadt wird sauberer, die große Mehrheit der Menschen ist zufrieden." Ob die Stadt Tübingen in Revision geht entscheidet der Gemeinderat. Uns sagte er im Gespräch:

"Ich bin natürlich enttäuscht. Ich hatte gehofft, dass Müllvermeidung, Sauberkeit in der Stadt und Ressourcenschonung angesichts so nutzloser Verschwendung wie einem To-Go-Kaffeebecher mehr Stellenwert haben in der Rechtsprechung."
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Was die Zukunft des Mehrwegsystems anbelangt, ist Palmer skeptisch. Er sei überzeugt, dass viele Gastronomen die Steuer grundsätzlich für eine gute Idee halten. Aber die Kundschaft müsse eben mitziehen - und wenn es nichts kostet, greife die eher zum bequemen Wegwerfbecher:

“Ich fürchte, dass wieder sehr viel mehr Müll produziert wird, wenn die Steuer fällt”.
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