Tageslicht fällt während der „"Tage der offenen Baustelle" durch die Lichtaugen des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs. Ein Prozess um die Mehrkosten von Stuttgart 21 nähert sich dem Ende., © Christoph Schmidt/dpa
Tageslicht fällt während der „"Tage der offenen Baustelle" durch die Lichtaugen des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs. Ein Prozess um die Mehrkosten von Stuttgart 21 nähert sich dem Ende. Christoph Schmidt/dpa, dpa
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Verwaltungsgericht: Prozess um Mehrkosten von Stuttgart 21

23.04.2024

Im Prozess um die Verteilung der milliardenschweren Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 hat die baden-württembergische Landeshauptstadt vor möglichen negativen Folgen für den kommunalen Haushalt gewarnt. Bei einer Beteiligung müssten die Investitionen auf längere Zeit eingestellt werden, sagte ein Vertreter der Kommune am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht. Die Landeshauptstadt müsse schon alleine für den nächsten Haushalt Kredite in dreistelliger Millionenhöhe aufnehmen, um die künftigen Ausgaben bestreiten zu können. Auch die anderen Projektpartner wiesen auf mögliche negative Folgen für ihre Haushalte hin.

Gegenstand des Verfahrens sind mehrerer Klagen der Deutschen Bahn gegen die Projektpartner von Stuttgart 21. Die Bahn will erreichen, dass sich das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen.

Die Bahn, die offiziell Bauherrin von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.

Wer die Mehrkosten trägt, ist derzeit unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde in dem Vertrag die sogenannte Sprechklausel verankert. Was mit der Sprechklausel genau gemeint ist, ist zwischen den Projektpartnern sehr umstritten. Die Bahn geht von einer «gemeinsamen Finanzierungsverantwortung» aus und findet, dass «die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet», wie der Konzern mitteilte. Die Projektpartner sehen das anders und pochen darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien.

Der Prozess vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht dürfte nicht der letzte um die Mehrkosten des Bahnprojektes sein. Der Vorsitzende Richter sagte bereits am ersten Verhandlungstag, er gehe davon aus, dass es nicht bei der Entscheidung der Stuttgarter Kammer bleiben werde, sondern dass die Beteiligten vermutlich Rechtsmittel einlegen würden.

© dpa-infocom, dpa:240422-99-768071/5