Urteilsbegründung zur gekippten Tübinger Verpackungssteuer

Urteilsbegründung zur gekippten Tübinger Verpackungssteuer

13.04.2022

Oberbürgermeister Boris Palmer ist über die Urteilsbegründung überrascht. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt erklärt, warum er die Verpackungssteuer in Tübingen wieder kassiert hat.

2 Gründe warum Verpackungssteuer gekippt wurde

Kommunen dürfen nur örtliche Steuern erlassen - die Tübinger Verpackungssteuer umfasse aber auch To-Go-Produkte - also die können auch an andere Orte mitgenommen werden.  Außerdem widerspricht die Tübinger Verpackungssteuer dem Bundesrecht - weil im Bundes-Abfallgesetz schon der Umgang mit Verpackungen geregelt ist. Tübingens OB Palmer dazu: Es sei uns verboten, die Situation zu verbessern, selbst, wenn wir damit an den Zielen arbeiten, die der Bund selbst festgelegt hat.

So reagiert die Stadt Tübingen

Oberbürgermeister Palmer sagt, das entspreche jetzt wohl nicht der Lebenswirklichkeit, sich in der Tübinger Fußgängerzone einen Cappuccino To Go zu kaufen und damit bis nach Reutlingen zu fahren, um ihn außerhalb der Stadtgrenzen zu trinken. Die Tübinger Stadtverwaltung prüft eine mögliche Revision vor dem Bundesveraltungsgericht.

Symbolbild: Shutterstock