Urteil zu Pannen bei Bundestagswahl in Berlin im Dezember
In welchem Ausmaß die Bundestagswahl 2021 in Berlin nach den dortigen Pannen wiederholt werden muss, wird am 19. Dezember klar. Dann will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu einer Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag verkünden, wie das höchste deutsche Gericht mitteilte.
Es geht unter anderem darum, in wie vielen Wahlbezirken die Wahl wiederholt werden muss und ob in dem Fall die Abgabe der Zweitstimme - also für eine Partei beziehungsweise Gruppierung - reicht. Eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl müsste spätestens 60 Tage nach der Urteilsverkündung stattfinden.
In vielen Berliner Wahllokalen war die Wahl am 26. September 2021 chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet. Der Zweite Senat hatte sich bei der mündlichen Verhandlung im Juli in Karlsruhe etwa mit der Frage befasst, ob solche Vorfälle als Wahlfehler zu bewerten seien.
Betroffen sind 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt
Beim Bundestag wurden den Angaben nach 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Der Bundestag beschloss am 10. November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird. Betroffen sind 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion ist der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht für ungültig erklärt habe.
Die Unionsfraktion reichte eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein (Az. 2 BvC 4/23). Die Wahl müsste aus ihrer Sicht in mehr Wahlbezirken wiederholt werden. Beim Gericht sind mehrere Dutzend weitere Beschwerden mit Bezug zur Bundestagswahl eingegangen, darunter eine der AfD-Bundestagsfraktion.
Wahl in Adventszeit oder rund um Weihnachten und Neujahr ungünstig
Bei der Verhandlung hatte der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler darauf hingewiesen, dass eine Wahl in der Adventszeit oder rund um Weihnachten und Neujahr ungünstig wäre, weil es dann zum Beispiel an Wahlhelfern mangeln könnte. Er könne und wolle dem Bundesverfassungsgericht aber keine Ratschläge geben. Die Vorsitzende Richterin Doris König antwortete, der Senat werde versuchen, das beim Grundsatz der Beschleunigung des Verfahrens zu berücksichtigen.
Später sollte er weitere Informationen nachreichen. «Die Frage war, ob wir den Beschluss des Bundestages für eine teilweise Wiederholung umsetzen können», hatte Bröchler der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Schon davor hatte er erklärt, dass Berlin sich vorsorglich auf eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in der Stadt vorbereite.
Nach der Terminankündigung nannte Bröchler den 11. Februar als möglichen Termin für den Fall einer Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin. «Ein guter Termin - mit wenigen Einschränkungen - wäre der 11. Februar», sagte er der dpa. Das fiele noch in die vorgeschriebene Spanne von 60 Tagen nach dem Verkündungstermin und ist der letzte Sonntag, bevor nach den Winterferien in Berlin die Schule wieder anfängt. Kleiner Wermutstropfen aus Bröchlers Sicht: Es könnte noch der ein oder andere Hauptstädter im Urlaub sein. «Das betrifft sowohl die Wählerinnen und Wähler als auch die möglichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer», sagte Bröchler.
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