Urlaub im Ausland - diese Regeln müsst Ihr derzeit beachten

Urlaub im Ausland - diese Regeln müsst Ihr derzeit beachten

02.08.2021

Was muss ich beachten, wenn ich in den Urlaub fahre?

Die Sommerferien stehen vor der Tür - doch statt Entspannung stehen immer mehr To-Dos auf der Liste. Worauf Ihr achten müsst, kommt ganz drauf an, wohin es in den Urlaub geht. ALLE Reiserückkehrer ab 12 Jahren müssen sich ab Sonntag , den 01. August testen lassen - egal, ob sie mit der Bahn, dem Auto, dem Bus oder dem Flugzeug unterwegs sind. Wer geimpft oder genesen ist, braucht keinen Test.

Welche Regeln gelten für unsere Nachbarländer?

Je nach dem wo ich in den Urlaub gehe, muss ich unterschiedliche Regeln bei der Ein-und Ausreise und auch vor Ort beachten. Urlaub in der Schweiz ist im Moment für alle Baden-Württemberger problemlos möglich - wenn sie sich zehn Tage vor ihrer Reise nur im Ländle aufgehalten haben. Ähnlich unkompliziert ist es auch in Österreich. Wer geimpft, genesen oder getestet ist, muss sich keine Sorgen machen, es reicht sogar ein Selbsttest, der aber nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Auswärtiges Amt ist immer aktuell

Da wir in der Pandemie keine stabile Lage haben, kann sich die Situation vor Ort schnell ändern. Deshalb bitte immer vor An- und Abreise beim Auswärtigen Amt gegen checken, wie es um Euer Reiseziel steht: Hier kommt Ihr dort hin.

Spanien Hochinzidenzgebiet

Spanien ist seit Sonntag Hochinzidenzgebiet. Das heißt, wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nach dem Urlaub zehn Tage in Quarantäne und kann sich erst an Tag fünf freitesten. Für die Niederlande gilt das Gleiche. Auch in Frankreich sind die Regionen Provence-Alpes-Côte d'Azur und Okzitanien Risikogebiete - bei der Einreise nach Baden-Württemberg müsst ihr eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und innerhalb von 48 Stunden einen negativen Corona-Test oder euern Impfnachweis vorlegen.

Die wichtigsten Infos zu den beliebtesten Reisezielen:

Italien

  • Ihr müsst bei Einreise ein „EU Digital COVID-Certificate“ vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), odereine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff (hier zählt der Nachweis per QR-Code in der Corona-Warn-App), oderNachweis einer Genesung von COVID-19.

  • Maske im öffentlichen Raum (also im Freien), wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht für Kinder ab sechs Jahren.Tipp vor Ort: nutzt die Tracing App Immuni. Die funktioniert ähnlich wie unsere Corona-Warn-App.

  • Wer mit dem Auto nach Italien reist, muss außerdem noch bestimmte Regeln beachten. Sobald Personen aus einem zweiten Haushalt im Auto sitzen, ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Dann gilt auch die Regel zwei Personen je Sitzreihe und diese dürfen nur auf den an der Seite gelegenen Sitzen befördert werden. Der Beifahrersitz muss frei bleiben. In Südtirol und Venetien ist die Zahl der Beifahrer nicht begrenzt.

  • Rückreise nach Deutschland: Stand jetzt keine Regelungen, weil Italien kein Corona-Risikogebiet ist

Spanien

  • Hochinzidenzgebiet, weil mehr als 200 Fälle auf 100.000 Einwohner

  • Einreise nach Spanien ist aus allen EU-Staaten möglich

  • Flug nach Spanien: Einreiseformular ausfüllen (Muss vor Abflug vorgelegt werden)

  • Einreise aus Deutschland (ab 12 Jahren): negatives Testergebnis (max. 72 Stunden alt), vollständig geimpft, genesen (Erstimpfung 15 Tage und vier Monate vor Ankunft)

  • Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten und Verkehrsmittel

  • Rückreise nach Deutschland: online registrieren, wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich erst nach fünf Tagen freitesten

Frankreich

  • Risikogebiete: Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur, den Überseegebieten Französisch Guyana, Martinique, Réunion und Saint-Martin

  • Einreisende aus Deutschland ab 12 Jahren brauchen Impfnachweis, negativen Test (72 Stunden alt) oder vollständig genesen. Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.

  • Maskenpflicht ab Alter von 11 Jahren: in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Maskenpflicht gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten gilt sie weiter.

  • Tipp: Nutzt bei Eurem Aufenthalt die französischen Corona-App „Tous Anti Covid“.

Österreich

  • Einreise aus Deutschland: Geimpft, genesen oder getestet

  • Selbsttest nicht älter als 24 Stunde, Schnelltest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden

  • Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.

  • Gaststätten, Hotels, Veranstaltungen: Impfnachweis oder Test oder genesen

  • An öffentlichen Orten (drinnen und draußen) Mindestabstand von einem Meter einhalten

  • Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in geschlossenen Räumen

Schweiz

  • Wenn Ihr Euch 10 Tage vorher ausschließlich in Baden-Württemberg aufgehalten habt, könnt Ihr ohne Nachweise oder Formulare einreisen.

  • Eine Quarantänepflicht bei der Einreise besteht nicht

  • Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen, dem öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften und Einkaufszentren

Kroatien

  • Ihr müsst bei Einreise ein „EU Digital COVID-Certificate“ vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), odereine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff (hier zählt der Nachweis per QR-Code in der Corona-Warn-App), oderNachweis einer Genesung von COVID-19.

  • Als Risikogebiet gilt derzeit die Region Zadar - hier gelten Einschränkungen bei der Rückreise, das Auswärtige Amt empfiehlt, auf Reisen in diese Region zu verzichten.

  • Maskenpflicht u.a. in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und im Freien, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

  • Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten

  • Rückreise nach Deutschland: Testpflicht für Flugreisende vor Rückflug, ausgenommen vollständig Geimpfte und Genesene