BGH: Fall wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung an andere Jugendkammer des Gerichts zurückverwiesen. (Symbolfoto), © Uli Deck/dpa
BGH: Fall wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung an andere Jugendkammer des Gerichts zurückverwiesen. (Symbolfoto) Uli Deck/dpa, dpa
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Unfall mit zwei Toten: BGH verweist Urteil zurück an Gericht

31.01.2025

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Landau/Pfalz von 2023 wegen eines Autounfalls mit zwei Toten und einem Schwerverletzten teilweise aufgehoben. Der Fahrer war wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens 2019 mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der BGH verwies den Fall zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Gerichts.

Der Unfall hatte sich seinerzeit zwischen Lampertheim (Hessen) und Mannheim-Sandhofen (Baden-Württemberg) ereignet. Dabei kamen zwei junge Männer aus Bobenheim-Roxheim (Rheinland-Pfalz) ums Leben, ein dritter Mann wurde lebensgefährlich verletzt.

Auf die Revision des Angeklagten urteilte der BGH nun unter anderem, der Schuldspruch halte rechtlicher Nachprüfung auf die Sachrüge nicht stand. So genüge die Beweiswürdigung des Landgerichts «zur inneren Tatseite» in mehrfacher Hinsicht nicht den rechtlichen Anforderungen.

© dpa-infocom, dpa:250131-930-361531/1