Tübinger Verpackungssteuer wird Fall fürs BVG
Das Bundesverfassungsgericht muss eine Verfassungsbeschwerde zur umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen der Stadt Tübingen prüfen. Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte am Freitag deren Eingang in Karlsruhe. Es geht um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai entschieden hatte, dass Tübingen bei Verkäufern von Speisen und Getränken eine solche Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und -besteck erheben darf.
Damit unterlag die Betreiberin einer McDonald's-Filiale in der Universitätsstadt, die unterstützt von dem Fast-Food-Konzern gegen die kommunale Verpackungssteuersatzung geklagt hatte. In der Vorinstanz beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatte sich McDonald's noch durchgesetzt. Ziel der Stadt ist es, über die Steuer für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen.
Die Deutsche Umwelthilfe teilte am Freitag mit, die Verfassungsbeschwerde sei ein Spiel auf Zeit und solle wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung verhindern. «Dieses Treiben verschwendet wertvolle Ressourcen des Bundesverfassungsgerichtes und könnte leicht durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke beendet werden, indem sie unnötiges Einweggeschirr durch eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent finanziell unattraktiv macht.»
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