Trinkasser abkochen

Trinkasser abkochen

11.06.2024

Trinkwasser in Teilen des östlichen Bodenseekreises muss abgekocht werden – nun auch in Neukirch und weiteren Gemeinden des Landkreises Ravensburg

Das Abkoch-Gebot für Trinkwasser aus der Leitung in bestimmten Versorgungsgebieten im östlichen Bodenseekreis ist am Montag (10. Juni 2024) auf die Gemeinde Neukirch sowie Versorgungsbereiche im Landkreis Ravensburg ausgedehnt worden. Bei Kontrollproben wurden mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt, gegen die nun durch die betreffenden Wasserversoger technische Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Bis diese wirken, empfehlen Versorger und Gesundheitsamt, das für den menschlichen Verzehr bestimmte Leitungswasser abzukochen.

Aktuell betroffene Versorgungsgebiete:

Zweckverband Haslach-Wasserversorgung:

- NEU Gemeinde Neukirch

- NEU Gemeinde Bodnegg: Nur die Weiler Buch, Hinterreute und Tobel

- NEU Gemeinde Amtzell mit Ausnahme des nördlichen Gemeindegebiets.
Die nicht betroffenen Wohnplätze sind auf der Webseite des Wasserversorgers aufgeführt).

- NEU Stadt Wangen i.A.: Nur die Ortschaften Haslach und Schomburg, Gewerbegebiet Geiselharz-Schauwies, sowie die umliegenden Weiler. Die betroffenen Wohnplätze sind auf der Webseite des Wasserversorgers aufgeführt).

- gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkungen Tettnang-Langnau und Tettnang-Tannau. Im Gemeindegebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Leimgrube, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen. Eine Straßenliste der betroffenen Anwohner im Stadtgebiet Tettnang ist auf der Webseite des Wasserversorgers aufgeführt).

- Auf der Gemarkung Meckenbeuren ist der Teilort Kratzerach betroffen.

Zweckverband Unteres Schussental:

- Gesamte Gemeinde Eriskirch

- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer, Sassen und Hechelfurt)

- Teilorte Kau, Bürgermoos, Hagenbuchen, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang

Gemeinde Langenargen:

- Gesamtes Gemeindegebiet (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi und Mückle)

- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a. B. (Kressbronn ist im Übrigen nicht betroffen)

Gemeinde Meckenbeuren

- Ortsteil Liebenau) mit den Weilern Madenreute, Mühlebach, Knellesberg, Sandgrub, Straß, Berg, Furt, Hirschach, Schwarzenbach, Senglingen, Hegenberg, Hohenreute, Rebholz, Langentrog, Ottmarsreute.

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