Zwei Angeklagte mit ihren Anwälten Cem Kilic (2.v.l.) und Zubair Khan (r) im Gerichtssaal in Lünen., © Marc Herwig/dpa
Zwei Angeklagte mit ihren Anwälten Cem Kilic (2.v.l.) und Zubair Khan (r) im Gerichtssaal in Lünen. Marc Herwig/dpa, dpa
  • Infoline
  • DPA-News

188 Tiere qualvoll geschächtet - Haftstrafe für 53-Jährigen

15.09.2023

Mindestens 188 Tiere haben drei Männer in Selm bei Dortmund rituell geschächtet - Fachleuten zufolge müssen die Tiere unter Qualen verendet sein. Den 54-jährigen geständigen Hauptangeklagten verurteilte das Gericht dafür am Freitag zu drei Jahren Haft wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Die beiden Söhne des Mannes bekamen Bewährungsstrafen. Man habe es mit einem «ganz außerordentlich abstoßenden Fall» zu tun, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Oehrle in der Urteilsbegründung. Tierschützer hatten den Fall mit heimlichen Filmaufnahmen an die Öffentlichkeit gebracht.

Der 54-Jährige hatte in der Verhandlung am Amtsgericht Lünen zugegeben, die Tiere ohne Betäubung nach rituellen Regeln mit einem Schnitt in den Hals getötet zu haben, so dass sie ausbluteten. Er kannte diese rituelle Schlachtung von früher aus der Türkei.

Schockierende Videos von Tierschützern

Die Abläufe, die auf den Videos der Tierschützer zu sehen waren, brachten alle Prozessbeteiligten immer wieder an ihre Grenzen. Bis zu 700 Kilo schwere Rinder seien bei vollem Bewusstsein an einem einzigen Bein an der Decke aufgehängt worden, hätten minutenlang dort gezappelt, bevor sie nach einem Schnitt in den Hals langsam ausbluteten, hieß es in der Urteilsbegründung. Schafe seien nach einem Schnitt in den Hals zum Sterben «wie Säcke auf einen Haufen geworfen» worden. Richter Oehrle: «Tiere haben aufs Härteste gelitten, es war ganz furchtbar.»

Amtliche Veterinärmediziner betonten in dem Prozess, die Videos aus Selm zeigten die schlimmsten Tierquälereien, die sie jemals gesehen hätten. Bis zu dreieinhalb Minuten habe der Todeskampf der Tiere nach dem Schnitt in den Hals noch gedauert. Das Fleisch der Tiere soll anschließend in Geschäften etwa in Dortmund verkauft worden sein. Ein lukratives Geschäft, wie das Gericht feststellte.

Schächten hat rituelle Gründe

Das Schächten ist eine altorientalische Schlachtungsform und hat rituelle Gründe: Im Islam und im Judentum gibt es Vorschriften, denen zufolge Tiere beim Schlachten möglichst komplett ausbluten sollen. Denn Gläubigen ist es verboten, Blut zu verzehren.

In Deutschland ist das Schächten von Tieren ohne Betäubung hingegen verboten. Es habe sich aber ein Mittelweg etabliert, erklärte das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium. So dürfen muslimische Religionsgemeinschaften zum Opferfestes (Kurban Bayram) Schafe und Rinder nach ihren religiösen Vorgaben schlachten - allerdings mit Betäubung und unter amtlicher Überwachung.

Heimlich installierte Kameras

Bei dem Schlachthof in Selm hatten Mitarbeiter der Überwachungsbehörden nach eigenen Angaben schon länger ein komisches Gefühl. Aber es sei nie etwas zu beweisen gewesen, berichteten sie vor Gericht. Im Frühjahr 2021 installierten schließlich Tierschützer heimlich die Kameras in dem Betrieb und filmten drei Wochen lang alle Schlachtungen. So brachte die Organisation «Soko Tierschutz» den Fall an die Öffentlichkeit.

Juristisch ging es vor dem Schöffengericht deshalb auch nur um die Tiere, die in den drei Wochen im Frühjahr 2021 im Blickfeld der Kameras geschächtet wurden. Die Angeklagten haben aber selbst angedeutet, dass in dem Betrieb wohl schon seit Langem Tiere auf diese Weise getötet wurden.

Verteidiger fordert Bewährungsstrafe

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 54-Jährigen kündigte Rechtsmittel an und forderte eine Bewährungsstrafe. Die drei Männer hatten vor dem Urteil noch einmal ihre Reue betont. «Er kann selbst nicht verstehen, wie er derart abstumpfen konnte», sagte der Verteidiger über einen der Söhne.

Ein Nachspiel könnte der Fall noch für die Tierschützer haben, die mit ihren Aufnahmen dem Schlachthof das Handwerk legten. Ein 28-Jähriger trat vor Gericht als Zeuge auf und gab zu, die Kameras in dem Betrieb installiert zu haben. Ihm droht nun von Amts wegen ein Verfahren unter anderem wegen Hausfriedensbruchs.

© dpa-infocom, dpa:230915-99-208294/2