Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl gibt ein Pressestatement ab., © Uwe Anspach/dpa/Archivbild
Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl gibt ein Pressestatement ab. Uwe Anspach/dpa/Archivbild, dpa
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Strobl: Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien möglich

06.06.2024

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl hat entgegen der Bedenken aus den Reihen der Grünen dringend Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien verlangt. Wer in Deutschland Schutz suche «und sich dann aber entscheidet, ein Gefährder zu sein und diese Demokratie, also die, die ihm Schutz gibt, zu bekämpfen, (...) der hat sich doch dafür entschieden, in diesem Land nicht zu leben, und deswegen muss er das Land verlassen», sagte der CDU-Politiker als Vertreter des Bundesrats am Donnerstag im Bundestag.

Bundesregierung soll Lageeinschätzung für Afghanistan und Syrien aktualisieren

Strobl fügte hinzu: «Und selbstverständlich sind auch Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan möglich.» Er antwortete damit auf die Regierungserklärung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) zur aktuellen Sicherheitslage. Dieser hatte verkündet, dass er als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke von Mannheim die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen will.

Die 16 Innenminister bäten die Bundesregierung seit vielen Jahren darum, die Lageeinschätzung für Afghanistan und Syrien zu aktualisieren, sagte Strobl. Dies müsse nun bis zur nächsten Innenministerkonferenz geschehen. «Handeln Sie», rief er. Strobl sprach sich auch für Abschiebungen von Menschen aus, die schwere und schwerste Straftaten begangen hätten oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Straftaten gegen Einsatzkräfte.

Seit der Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban in Kabul im August 2021 schiebt Deutschland niemanden mehr nach Afghanistan ab. Grundlage für die Entscheidung der Ausländerbehörden, die sich mit Unterstützung der Bundespolizei um die Abschiebungen kümmern, ist der jeweils aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Situation im Herkunftsland. Darin geht es beispielsweise um die Frage, ob dort eine Gefahr für Leib und Leben überall und für jeden herrscht oder etwa nur für Oppositionelle oder bestimmte Volksgruppen. Dieser Bericht wird regelmäßig aktualisiert.

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