Städtebund hält bestimmte Energiespar-Regeln der Bundesregierung für kaum überprüfbar
Die Kommunen sehen sich nach Darstellung des Städtebundes kaum in der Lage, die beschlossenen Energiesparregeln der Bundesregierung komplett auf Einhaltung zu überprüfen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, sagte der "Bild"-Zeitung, ob Türen von Geschäften rund um die Uhr immer geschlossen sind, "werden wir nicht kontrollieren können". Am Ende komme es immer auf die Vernunft der Menschen an.
Einsparziel der Bundesregierung im Winter lautet 20 Prozent
Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung sieht unter anderem vor, dass in beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, verboten ist. Die Ausnahme sind Fluchtwege. Öffentliche Gebäude sollen ab September zudem in der Regel nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad. Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen normalerweise nicht mehr geheizt werden. Vorgesehen ist auch ein Verzicht auf Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus ästhetischen oder repräsentativen Gründen. Auch Leucht-Werbung soll über Nacht ausgeschaltet werden.
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