Schulsporthallen als Notunterkünfte
Im Kreis Böblingen laufen die Vorbereitungen
Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine kommen immer mehr Menschen nach Deutschland, die von dort fliehen müssen. Die EU hat die Massenzustrom-Richtlinie beschlossen, dadurch haben Ukrainer den Status von „Vertriebenen“ und können auf Basis des § 24 des Aufenthaltsgesetzes einreisen und Leistungen erhalten, ohne eine aufwändiges Asylverfahren durchlaufen zu müssen.
Verteilung in die Bundesländer angelaufen
Als Folge der stetig steigenden Zahl an Menschen, ist nun auch die Verteilung seitens des Bundes innerhalb der Bundesländer bzw. innerhalb Baden-Württembergs voll angelaufen. „Unsere kreiseigenen Unterbringungsplätze laufen schnell voll, deshalb müssen wir auch kreiseigene Schulsporthallen als Notunterkünfte vorbereiten“, kündigt Landrat Roland Bernhard an.
Sporthallen in Leonberg und Sindelfingen
Aktuell angedacht sind die Sporthalle des Berufsschulzentrums Leonberg sowie die Sporthalle der Gottlieb-Daimler-Schule 1 in Sindelfingen; zu einem späteren Zeitpunkt evtl. auch noch die große Sporthalle des Kaufmännischen Schulzentrums in Böblingen. Die Vorbereitungen rund um die nötige Ausstattung und Vorbereitung laufen.
Schutzwände und Küchencontainer
Es müssen Schutzböden verlegt und Trennwände aufgebaut werden. Dazu werden den Hallen ergänzend Küchencontainer beiseite gestellt bzw. Waschmaschinencontainer. Voraussichtlich werden die beiden zuerst genannten Schulsporthallen noch im laufenden Monat März aus dem Schulbetrieb genommen und zur Notunterbringung zur Verfügung gestellt. In jeder der beiden Hallen sollen rd. 100 Menschen Platz finden.
Auch privater Wohnraum gesucht
„Wo Menschen privat unterkommen können, ist das natürlich immer zu begrüßen, und ich bedanke mich bei allen, die Wohnraum zur Verfügung stellen“, betont der Landrat. Was rund um die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine zu tun ist, hat der Landkreis auf seiner Homepage kompakt gebündelt (www.lrabb.de), und zwar auch auf ukrainisch und russisch.
Visafreie Einreise
Sie dürfen visafrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zunächst für 90 Tage hier aufhalten. Bei Einreise bis zum 23.05.2022 brauchen sie sich grundsätzlich nicht zu melden. Für Leistungen oder auch eine Arbeitserlaubnis braucht es die Anmeldung beim örtlichen Rathaus. Dann wird in der Regel auch ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erteilt.
Antrag auf der Homepage
Auf der Homepage des Landkreises ist ein vereinfachter Leistungsantrag eingestellt, der ausgefüllt und beim Rathaus abgegeben werden kann. Ist ein Konto vorhanden, können die Leistungen überwiesen werden, anderenfalls gibt es einen Termin für die Bargeldauszahlung. Für eine Arbeitserlaubnis ist die Ausländerbehörde zuständig (Landratsamt oder die vier Großen Kreisstädte).
Privater Wohnraum mindestens drei Monate
Wer Menschen aufnehmen kann, sollte bedenken, dass diese Unterbringung nicht nur für wenige Tage angelegt sein sollte. Unterbringung in privatem Wohnraum ist nach wie vor zu begrüßen, wo dies möglich ist, - dies sollte dann jedoch mindestens für drei Monate auch möglich sein. Wer privaten Wohnraum zur Verfügung stellen kann, kann sich entweder beim örtlichen Rathaus oder auch bei der Hotline des Landkreises melden (Tel. 07031 663-3838 oder per Mail an ukraine@lrabb.de).
Hilfsorganisationen sammeln Sachspenden
Der Landkreis sammelt keine Sachspenden, jedoch gibt es verschiedene Hilfsorganisationen oder Projekte, die auf der Homepage des Landkreises gelistet sind. Und insbesondere sind Geldspenden hilfreich – auf der Homepage finden sich auch die Infos zum zentralen Spendenkonto des Landkreises Böblingen, seiner Städte und Gemeinden sowie der Kreissparkasse – für alle, die mit einer Geldspende helfen wollen („Spendenkonto Ukrainehilfen“, Kreissparkasse Böblingen, IBAN DE05 6035 0130 0001 1320 49).