Quarantäne-Pflicht in Schulen und Kitas wird gelockert
Baden-Württemberg geht in Sachen Quarantäne-Regeln in Schulen und Kitas weiter seinen eigene Weg, wenn ein Corona-Fall in der Klasse auftritt.
Das gilt nach den Sommerferien
Alle ungeimpften Mitschülerinnen und Mitschüler müssen sich fünf Tage in Folge testen lassen. Das infizierte Kind muss sofort nach Hause und für 14 Tage in Quarantäne. Wichtig: Die betroffene Schulklasse darf sich in diesen zehn Tagen nicht unter andere Klassen mischen, auch nicht in den Pausen. Ungeimpfte Lehrkräfte müssen jeden Tag vor Schulbeginn zum Test.
Beschluss der Gesundheitsminister der Länder
Anfang der Woche hatten die Gesundheitsminister der Länder mehrheitlichen einen etwas strengeren Kurs beschlossen. Diese Test- und Quarantäneregeln gelten jetzt auch für Grundschülerinnen und Schüler - da hieß es bislang: Kontaktpersonen in Grundschulen hätten sich nur einmal vor Wiederbetreten der Schulen testen lassen müssen.
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