Polizei-Affäre: Gericht weist Anträge auf Klageerzwingung ab
Im Zusammenhang mit den Vorwürfen sexueller Nötigung gegen den ranghöchsten Polizisten des Landes sind der Mann und eine Polizeibeamtin mit dem Versuch gescheitert, gegen die jeweils andere Person Anklage zu erzwingen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart teilte am Donnerstag mit, beide hätten die strengen formalen Anforderungen an die Begründung eines dafür notwendigen Antrags nicht erfüllt. Die Beschlüsse des vierten Strafsenats vom 25. April und vom Donnerstag seien nicht anfechtbar. Es ging bei den wechselseitigen Vorwürfen um ein über den Videokonferenzdienst Skype geführtes und von der Polizeibeamtin aufgezeichnetes Gespräch.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte beide Ermittlungsverfahren den Angaben nach mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die dagegen gerichteten Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hatten keinen Erfolg. Deshalb hatten beide Seiten beim OLG Anträge auf eine gerichtliche Entscheidung gestellt.
In einem solchen Antrag muss eine mögliche Klage genau begründet werden. Dazu gehöre unter anderem eine in sich selbst verständliche, geschlossene, konkrete Darstellung des Sachverhalts, mit deren Hilfe der Senat ohne Einsicht etwa in die Ermittlungsakten den Fall prüfen könne, erläuterte das OLG. «Erforderlich ist, dass der Antragsteller den für strafbar erachteten Sachverhalt so darstellt, dass dieser - als wahr unterstellt - die Erhebung einer Anklage gegen den Beschuldigten rechtfertigen würde.» Das sei in beiden Fällen nicht in ausreichendem Maße geschehen.
Der inzwischen vom Dienst freigestellte Inspekteur der Polizei steht schon vor Gericht, weil er eine zur Tatzeit 32 Jahre alte Polizistin in einer Nacht im November 2021 vor einer Kneipe in Stuttgart sexuell genötigt haben soll. An diesem Freitag werden die Plädoyers am Landgericht erwartet. Das Urteil soll am 14. Juli gesprochen werden.
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