Neue regionale nächtliche Ausgangssperren
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Neue regionale nächtliche Ausgangssperren

12.02.2021

Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 pro 100000 Einwohner können neue nächtliche Ausgangsbeschränkungen beschließen. Diesmal aber erst ab 21 Uhr bis 5 Uhr morgens. Ab heute gelten diese Ausgangsbeschränkungen für Euch, wenn Ihr zum Beispiel im Hohenlohekreis wohnt, in Pforzheim, Heilbronn oder in den Landkreisen Kreisen Tuttlingen, Schwäbisch Hall und Calw. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die landesweite Ausgangssperre aufgehoben.

Nicht nur Inzidenzwert Voraussetzung für Beschränkung

Neben der 50er-Inzidenz müssen Städte und Kreise schauen, ob es sich bei ihnen um ein sogenanntes "diffuses Infektionsgeschehen" handelt. Es also nicht nur zum Beispiel einen lokalen Ausbruch in einem Pflegeheim gibt. Außerdem müssen sie prüfen, ob ohne die Ausgangssperre die Gefahr besteht, dass sich das Corona-Virus nicht weiter eindämmen lässt.

Bei sinkenden Infektionszahlen können Sperren früher aufgehoben werden

Die nächtlichen regionalen Ausgangsbeschränkungen sind vorerst befristet. Im Kreis Calw beispielsweise erstmal bis 28. Februar, im Hohenlohekreis bis 23. Februar. Sollte der 7-Tage-Inzidenz mindestens 3 Tage unter 50 liegen, kann die nächtliche Ausgangssperre aber auch schon früher ausgehoben. Der Kreis Calw meldet aktuell eine Indizenz von 91,7 , der Hohenlohekreis sogar 126. Das ist der absolute Spitzenwert aktuell in Baden-Württemberg.

Hier gilt die Ausgangssperre:

Stand: 12. Februar | In diesen Land- und Stadtkreisen gilt derzeit weiterhin eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Deren Websites sind hier verlinkt, prüft am besten dort nochmal die derzeit gültigen Regeln. Die Regelungen können sich ändern - auf der Seite des Sozialministeriums findet Ihr die Links zu weiteren Land- und Stadtkreisen.