Neue Regeln für Krankenhäuser und Pflegeheime
Es gibt z.B. keine Besucherbegrenzung mehr
25.08.2021
Baden-Württemberg macht sich weiter locker. Ab heute gelten neue Regeln für den Besuch in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Wenn ihr nicht geimpft oder genesen seid, dann braucht ihr für den Besuch in Krankenhäusern weiter einen Schnelltest oder einen PCR-Test. Der Schnell-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test höchstens 48 Stunden. Auch Kinder zwischen 7 und 12 Jahren müssen sich testen lassen. Außerdem gibt es ab heute keine Beschränkungen mehr bei der Besucherzahl.
In Pflegeheimen sieht es ähnlich aus. Hier reicht für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 12 Jahren aber der Schülerausweis als Testnachweis während der Schulzeit. Und wenn ihr eure Oma, Opa, Mama oder Papa aus dem Alten- oder Pflegeheim zum Beispiel übers Wochenende mal abholen wollt, dann müssen sie sich nicht mehr an- oder abmelden.
Nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter in Krankenhäusern müssen ab sofort an jedem Arbeitstag einen Schnelltest machen, in Pflegeheimen 4-mal die Woche und in ambulanten Einrichtungen 3-mal die Woche.