Neue Corona-Regeln für Baden-Württemberg ab Freitag
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Neue Corona-Regeln für Baden-Württemberg ab Freitag

26.01.2022

Baden-Württemberg bekommt eine neue Corona-Verordnung. Wie die aussieht, hat Ministerpräsident Kretschmann heute im Landtag vorgestellt. Die eingefrorene Alarmstufe II wird damit beendet, künftig gilt wieder die Alarmstufe I – allerdings mit an Omikron angepassten Regeln. Die neuen Regeln gelten ab Freitag, 28. Januar.

Die wichtigsten Änderungen

  • 2G bei Veranstaltungen – in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Personen, im Freien 3.000. Veranstalter können sich auch für 2G-Plus entscheiden, dann gilt drinnen eine Obergrenze von 3.000 Personen, im Freien 6.000. Generell dürfen Veranstaltungen nur mit maximal der Hälfte der üblichen Zuschauer stattfinden.

  • 3G im Einzelhandel - Die 2G-Regelung hier hatte der Verwaltungsgerichtshof bereits gestern gekippt.

  • 2G in der Gastronomie

  • Clubs und Discos bleiben geschlossen. Bislang galt in dieser Stufe die 2G-Regel. Aber da Omikron besonders ansteckend ist und die Ansteckungsgefahr hier generell höher liege, reagiert die Landesregierung entsprechend.

  • Messen sind untersagt – in der Alarmstufe I galt hier ursprünglich 2G

  • FFP2-Maskenpflicht auch in Bus und Bahn

  • Beim Friseur gilt 3G mit Schnelltest - hier wird also kein PCR-Test mehr benötigt

Das sind die Schwellenwerte für Alarmstufe II

Die Regeln der Alarmstufe I gelten so lange, bis zwei Dinge eintreten:

  • die Hospilatisierung muss über 6 gehen – da stehen wir gerade bei 5

  • UND es müssen mehr als 450 Menschen mit Covid auf Intensivstationen behandelt werden – da stehen wir bei 293.

Werden diese Schwellenwerte überschritten, würden wieder schärfere Maßnahmen gelten. Dazu sagte Kretschmann: “Wir wollen die Maßnahmen nur dann wieder deutlich verschärfen, wenn wieder kritische Situationen auf den Intensivstationen drohen. Dann werden und müssen wir zu den schärferen Maßnahmen zurückkehren”.

Korrektur: In der ursprünglichen Version hieß es, die neuen Regeln gelten ab Freitag - dies ursprüngliche Ankündigung hat das Sozialministerium nun korrigiert.