Neu im November 2024: Wichtige Änderungen im Überblick
Der November 2024 bringt einige Änderungen mit sich, die das Leben vieler Menschen in Deutschland beeinflussen werden. Ob es um den Gang zum Amt, neue Gesetze oder finanzielle Verbesserungen geht – hier sind die wichtigsten Fakten, die Ihr unbedingt wissen solltet.
1. Ausweisdokumente per Post
Ab November 2024 werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit Ihr für den Erhalt von Personalausweis oder Reisepass nicht mehr persönlich zur Behörde müsst. Auf Wunsch könnt Ihr Euch diese hoheitlichen Dokumente ab voraussichtlich Frühjahr 2025 bequem per Post zuschicken lassen. Das erspart Euch den Gang zum Amt, lediglich eine zusätzliche Gebühr wird fällig.
2. Neues Selbstbestimmungsgesetz
Ab dem 1. November tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Damit wird es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auf dem Standesamt zu ändern. Eine einfache Erklärung reicht dafür aus, ärztliche Gutachten oder richterliche Beschlüsse sind nicht mehr erforderlich. Seit August können Anträge gestellt werden, und es gilt eine dreimonatige Frist.
3. Neue Präsidentin des Bundesrats
Im November gibt es einen Wechsel an der Spitze des Bundesrats. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) übernimmt das Amt der Bundesratspräsidentin von Manuela Schwesig (SPD), die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern ist. Die Amtszeit dauert ein Jahr.
4. Mehr Geld für Bankangestellte
Ab dem 1. November erhalten die rund 60.000 Beschäftigten der öffentlichen Banken eine Gehaltserhöhung. Laut der Gewerkschaft Verdi steigen die Gehälter in drei Stufen um insgesamt 11,5 %. Dieser Tarifvertrag gilt bundesweit für 63 Bankinstitute.
5. Wirtschafts-Identifikationsnummer
Im November wird eine neue Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Sie dient dazu, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen. Die Nummer wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Wer bis Ende November noch keine Nummer erhalten hat, muss sich zunächst keine Sorgen machen – die Vergabe läuft voraussichtlich bis 2026.
6. Drohnen für den Tierschutz
Ab dem 20. November sind Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rettung von Tieren offiziell auf Feldern erlaubt. Diese Drohnen sollen vor allem Rehkitze und andere Tiere schützen, die in hohen Gräsern vor Mähmaschinen flüchten. Die Bundesverkehrsbehörde hat festgelegt, dass diese Drohnen nur in bestimmten Gebieten eingesetzt werden dürfen, und es gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn- und Gewerbegebieten.