Mordprozess gegen drei Jugendliche: Einlassung angekündigt
Drei Jugendliche müssen sich vor dem Landgericht Detmold für den mutmaßlichen Mord an einem 47 Jahre alten Mann verantworten. Die 15 Jahre alten Angeklagten sollen im vergangenen Oktober nach dem Konsum von Alkohol und Drogen das spätere Opfer, einen Obdachlosen, zufällig auf dem Außengelände eines Kindergartens im nordrhein-westfälischen Städtchen Horn-Bad Meinberg getroffen und dann attackiert haben.
Zum Auftakt des Prozesses legten die Angeklagten Geständnisse ab. Einer räumte auch die Messerstiche ein. Die anderen beiden aber gaben an, von dem Messer nichts gewusst und die Stiche für Schläge gehalten zu haben. Die Verteidiger hatten vorab angekündigt, dass die Angeklagten sich einlassen würden. Im weiteren Prozessverlauf sollten 14 Zeugen gehört werden.
Jugendliche verbreiteten Video vom Angriff
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Jugendlichen den 47-Jährigen körperlich attackierten, um das Geschehen zu filmen. Einer der Angeklagten soll mindestens viermal mit einem Messer auf den 47-Jährigen eingestochen haben, nachdem dieser durch Faustschläge zu Boden gegangen sein soll. Der Mann soll an den Stichverletzungen gestorben sein, nachdem die Jugendlichen den Tatort verlassen hatten. Die Angeklagten, zum Tatzeitpunkt 14 und 15 Jahre alt, konnten schnell ermittelt werden, weil sie den Angriff mit einem Handy gefilmt und das Video weiterverbreitet hatten.
Die große Jugendkammer als Schwurgericht verhandelt wegen des Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit - Besucher und Medienvertreter sind im Saal nicht zugelassen, nur die Eltern sind als Zuschauer erlaubt. Zu klären ist für die Jugendkammer unter anderem, ob zwei der drei Jugendlichen überhaupt wussten, dass der dritte ein Messer bei sich hatte.
Psychiatrische Gutachter sollen die Einsichtsfähigkeit und die Schuldfähigkeit der Angeklagten untersuchen. Im deutschen Strafrecht kann nur bestraft werden, wer schuldhaft gehandelt hat. Voraussetzung dafür ist Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Bei strafmündigen Jugendlichen muss ihre Reife, das Unrecht der Tat einzusehen und entsprechend zu handeln, positiv feststehen. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das Höchstmaß für Mord liegt im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren. Das Gericht will voraussichtlich am Freitag ein Urteil verkünden.
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