Modehändler Peter Hahn beantragt Schutzschirmverfahren
Der schwäbische Modehändler Peter Hahn will sich mithilfe eines Schutzschirm-Insolvenzverfahrens neu aufstellen. Dazu wurde ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht Stuttgart gestellt, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Erforderlich geworden sei das Schutzschirmverfahren unter anderen wegen der Auswirkungen der Insolvenz einer Schwesterfirma sowie der allgemeinen Marktlage im Versandhandel. Zuvor hatte die «Wirtschaftswoche» berichtet.
In den vergangenen Monaten wurden nach Angaben der Peter Hahn GmbH bereits mit Investoren über die langfristige Neuaufstellung und Refinanzierung des Unternehmens verhandelt. Diese Gespräche seien inzwischen weit fortgeschritten. Die finale Umsetzung könne aber am schnellsten und effizientesten im Rahmen des Verfahrens realisiert werden. Der Prozess soll im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein.
Der Antrag wurde demnach bereits am Montag gestellt. Auf ausländische Beteiligungen des Unternehmens erstreckte sich das Verfahren nicht. Der Geschäftsbetrieb soll während des Schutzschirmverfahrens normal fortgesetzt werden. Bestellungen werden demnach ohne Einschränkungen ausgeführt. Auch die Geschäfte sollen ohne Veränderung öffnen.
Der Modehändler wurde im Jahr 1964 gegründet und hat seinen Sitz in Winterbach bei Stuttgart. Das Unternehmen beschäftigt nach eigenen Angaben rund 1000 Menschen und hatte zuletzt einen Jahresumsatz von etwa 350 Millionen Euro. Peter Hahn verkauft seine Produkte in zehn europäischen Ländern - unter anderem via Katalog sowie im Internet und im stationären Einzelhandel. Hauptzielgruppe sind Frauen über 45.
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