Ministerium lockert Corona-Regeln für infiziertes Klinik-Personal
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Ministerium lockert Corona-Regeln für infiziertes Klinik-Personal

Tätigkeitsverbot von 15 Tagen wird auf sechs Tage verkürzt

22.07.2022

Beschäftigte in Kliniken in Baden-Württemberg mit einer Corona-Infektion dürfen künftig unter Umständen wieder früher zurück zur Arbeit. Bisher gilt für medizinisches Personal ein Tätigkeitsverbot von 15 Tagen nach einem positiven Testergebnis. Künftig sollen Einrichtungen infizierten Beschäftigten im Einzelfall bereits nach sechs Tagen wieder erlauben dürfen, zurück zur Arbeit zu kommen, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Freitag mitteilte.

Symptomfreiheit als Voraussetzung

Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten ab dem sechsten Tag nach dem positiven Virusnachweis keine typischen Symptome mehr aufweisen. Auch müssen sie eine Maske tragen und sich selbst auf mögliche Symptome überwachen. Nach Angaben eines Sprechers ist Freitesten nicht nötig.

Nur bei Personalnotstand

Eine Einrichtung kann von der Regelung zudem nur dann Gebrauch machen, wenn sonst aufgrund eines Personalmangels die Versorgung nicht mehr gewährleistet wäre. Die neue Regelung tritt am Montag in Kraft. Die Kliniken im Land hätten sich ein solches Vorgehen ausdrücklich gewünscht, teilte das Ministerium mit.

Foto: Symbolbild / Shutterstock