Mehr Plätze zur Sicherungsverwahrung verzögern sich bis 2027
Schon lange geplante zusätzliche Plätze für die Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg werden frühestens 2027 zur Verfügung stehen. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag hervor. Bereits seit 2016 will das Land in der Justizvollzugsanstalt in Freiburg 15 zusätzliche Plätze für Straftäter schaffen, die nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung müssen. Als Grund für die Verzögerung beim Bau nennt das Justizministerium unter anderem «unerwartete statische Probleme». Zuerst hatte die Südwest Presse über die Anfrage berichtet.
Dabei könnten die zusätzlichen Plätze bald gebraucht werden, denn die bisher vorhandenen sind ausgelastet. Zudem sei «im Bereich der männlichen Untergebrachten eine Zunahme der Belegung zu erwarten», schreibt das Ministerium. Nach Angaben des Ministeriums befanden sich im vergangenen Jahr durchschnittlich 64 Menschen in Baden-Württemberg in Sicherungsverwahrung. Die Abteilung für Sicherungsverwahrung in der JVA in Freiburg hat Platz für 63 Männer, im Frauengefängnis in Schwäbisch Gmünd gibt es einen Platz zur Sicherungsverwahrung.
Dass derzeit in Freiburg nur 55 Männer in der Abteilung für Sicherungsverwahrung untergebracht sind, liegt daran, dass laut Ministerium Sicherungsverwahrung im Einzelfall auch in anderen Einrichtungen möglich ist. So waren Stand Ende März zwei Sicherungsverwahrte im Freigängerhaus in Freiburg untergebracht, einer in der JVA in Heilbronn und vier in der Sozialtherapeutischen Anstalt auf dem Hohenasperg (Landkreis Ludwigsburg).
Weil sich die Schaffung der zusätzlichen Plätze in Freiburg verzögert, will das Land nun eine Ausweichlösung schaffen. Bis Anfang 2024 soll in der Sozialtherapeutischen Abteilung der JVA in Offenburg ein Stockwerk für die Unterbringung von zehn Sicherungsverwahrten umgebaut werden, wie es in der Antwort des Ministeriums auf die Anfrage heißt.
Der Strafvollzugsbeauftragte der SPD-Fraktion, Jonas Weber, sieht das kritisch: «Wenn die Landesregierung jetzt aus der Not heraus in der Zwischenzeit eine Umwidmung im Gebäude der Sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Offenburg in Angriff nimmt, nimmt das normale Haftplätze weg und erhöht den Druck auf den Justizvollzug insgesamt.»
Für die Sicherungsverwahrung gelten besondere Regeln. Da die Sicherungsverwahrten ihre Haftstrafe bereits abgesessen haben und wegen ihrer Gefährlichkeit nicht entlassen werden können, muss sich die Sicherungsverwahrung nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von klassischen Haftanstalten unterscheiden. Sicherungsverwahrte dürfen deswegen in der Regel nur in eigenständigen Abteilungen untergebracht werden, wie in der JVA Freiburg. Dort bekommen die Sicherungsverwahrten beispielsweise ein eigenes Zimmer.
Die SPD fordert auch wegen der besonderen Ansprüche an die Sicherungsverwahrung einen schnellen Ausbau der Unterbringungsplätze. «Es muss perspektivisch ausgeschlossen sein, dass sicherungsverwahrte Straftäter entlassen werden müssen, weil keine verfassungskonforme Unterbringung gewährleistet ist», sagte Boris Weirauch, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Passiert ist das bislang aber noch nicht. «Zu entsprechenden Fällen ist es nicht gekommen», schreibt das Ministerium in seiner Antwort auf die Anfrage.
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