Landesrechnungshof bekommt erstmals Präsidentin
Erstmals in seiner Geschichte soll der Landesrechnungshof in Baden-Württemberg von einer Frau an der Spitze geführt werden. Die bisherige Personalchefin im Finanzministerium, Cornelia Ruppert, wird nach den Planungen der Landesregierung neue Präsidentin der Kontrollbehörde in Karlsruhe.
Die Ministerialdirigentin kommt aus dem Finanzministerium und soll auf Vorschlag der Grünen Nachfolgerin von Günther Benz werden, der im Alter von fast 66 Jahren bereits in den Ruhestand gegangen ist. Von der Möglichkeit, bis zum 68. Geburtstag zu verlängern, hat dieser keinen Gebrauch gemacht. Zuerst hatte der SWR über die Personalie berichtet. Staats- und Finanzministerium äußerten sich auf Anfrage nicht.
Der Rechnungshof prüft laut Landesverfassung unabhängig die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Über die Ergebnisse berichtet er dem Landtag und der Landesregierung mindestens einmal jährlich. Das Spektrum seiner Kontrolle ist weit: Mal mahnen die Finanzexperten die Arbeitsentlastung von Schulleitern an, mal verlangen sie den Verzicht auf neue Schulden oder pochen auf Kürzungen bei den Musikhochschulen.
Weil Ruppert bislang im Ministerium von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) arbeitet, würde sie als Chefprüferin beim Rechnungshof künftig vor allem ihrem bisherigen Chef auf die Finger schauen müssen. Hier setzt die Kritik der SPD an. «Es ist mindestens einmal bemerkenswert, dass die Präsidentin des Landesrechnungshofes direkt aus dem Finanzministerium kommt», sagte der SPD-Finanzexperte Nicolas Fink am Mittwoch. Es sei aber ein gutes Zeichen, dass erstmals eine Frau an der Spitze des Landesrechnungshofes stehen werde.
Die ebenfalls oppositionelle FDP sieht das ähnlich. «Über Nacht wird die Kontrollierte zur Kontrollinstanz», monierte der FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Das beweise, dass das Personalangebot der Regierungspartei unzureichend sei. Er kündigte an, die Arbeit Rupperts kritisch im Blick zu behalten. Das Amt an der Spitze des Landesrechnungshofs dürfen nur Juristinnen und Juristen ausüben, die außerdem die Befähigung für das Richteramt haben.
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