Kriegsrecht verhindert weiter ukrainische Parlamentswahlen
Die vom ukrainischen Parlament bis Mitte November beschlossene Verlängerung des Kriegsrechts macht auch die verfassungsgemäß vorgesehenen Parlamentswahlen unmöglich. «Ende Oktober wird es in der Ukraine keine Parlamentswahlen geben», konstatierte der oppositionelle Parlamentsabgeordnete Olexij Hontscharenko bei Telegram. Das geltende Kriegsrecht verbietet die Abhaltung von Wahlen.
Das Parlament hatte zuvor das Kriegsrecht um 90 Tage verlängert. Die Oberste Rada stimmte auch dem Antrag des Abgeordneten der Präsidentenpartei «Diener des Volkes», Jurij Aristow, zur vorzeitigen Niederlegung von dessen Mandat zu. Aristow hatte im Juli eine Dienstreise um eine Woche Urlaub in einem Luxushotel auf den Malediven verlängert und damit - auch wegen des Kriegsleids vieler Menschen in der Ukraine - Kritik auf sich gezogen.
Die ukrainische Verfassung schreibt reguläre Parlamentswahlen für den letzten Oktobersonntag im fünften Amtsjahr des Parlaments vor. Das wäre am 29. Oktober dieses Jahres der Fall. In der Ukraine war jedoch allgemein erwartet worden, dass dieser Wahltermin nicht eingehalten werden kann. Bei längerem Krieg droht auch der nach der Verfassung für den 31. März 2024 vorgesehenen Präsidentenwahl ein Aufschub. Regierungsvertreter hatten dabei mehrfach betont, dass alle nicht abgehaltenen Wahlen gemäß Gesetz innerhalb von 90 Tagen nach der Aufhebung des Kriegsrechts angesetzt werden.
Russland ist vor über 17 Monaten in die Ukraine einmarschiert. Unmittelbar danach verhängte das Parlament das Kriegsrecht.
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