Kreis Reutlingen zieht auch die Corona-Notbremse

Kreis Reutlingen zieht auch die Corona-Notbremse

22.03.2021

Seit drei Tagen in Folge liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen über 100. Das bedeutet, dass die seit Anfang März geltenden Lockerungen ab Morgen (Dienstag)  wieder zurückgenommen werden müssen und damit die Corona-Notbremse in Kraft trifft.  Nach Angaben des Landratsamtes liegt weiter ein diffuses Infektionsgeschehen vor, dies bedeutet, dass sich das Virus flächendeckend im gesamten Landkreis mit kleineren Ausbuchsgeschehen in verschiedenen Umgebungen und Zusammenhängen ausgebreitet hat.

Ab morgen gilt folgendes:

-       Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.

-       Im Einzelhandel darf kein „Click+Meet“ mehr angeboten werden, nur noch „Click+Collect“ ist möglich.

-       Körpernahe Dienstleistungen, wie  Kosmetik-, Nagel-, Massage- Tattoo- und Piercingstudios müssen wieder schließen.

-       Ebenfalls schließen müssen Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten schließen.

-       Beim Sport gelten Einschränkungen. Insbesondere ist die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeit-Individualsport nicht mehr erlaubt.

Sinkt die Inzidenz fünf Tage in Folge wieder unter 100, treten die Verschärfungen wieder automatisch außer Kraft.