Kreis Reutlingen lockert ab Samstag
Der Kreis liegt seit mehreren Tagen unter einer Inzidenz von 100.
Im Kreis Reutlingen sind ab Samstag erste Lockerungen geplant. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag, den 20. Mai am fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 100 lag, gelten ab dem Wochenende im ganzen Landkreis die Maßnahmen der ersten Öffnungsstufe. Das betrifft vor allem die Bereiche Gastronomie, Tourismus und Kultur – jeweils mit der Voraussetzung der Vorlage eines negativen Schnelltests, eines Genesenen- oder Impfnachweises.
Darüber hinaus ist die bislang von 22 bis 5 Uhr geltende Ausgangssperre für den Landkreis Reutlingen aufgehoben. Treffen im öffentlichen oder privaten Raums sind mit zwei Haushalten, maximal fünf Personen erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten
Für den Einzelhandel ist weiterhin Click&Meet erlaubt. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Kund*in pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen. Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Die konkreten Regelungen finden sich in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Hier findet ihr außerdem die Maßnahmen auf einen Blick:
Steigt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen wieder an drei Tagen in Folge über den Schwellenwert von 100 an, müssten die Lockerungen zurückgenommen werden und die Regelungen der „Bundesnotbremse“ würden wieder gelten. Bleibt die Inzidenz ab dem 22. Mai für 14 Tage in Folge stabil unter 100, kämen weitere Lockerungen zum Tragen.