Klinikskandal Stuttgart: Weitere Anklage gegen neun Personen
Wegen des Stuttgarter Klinik-Skandals hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen neun Männer und Frauen erhoben. Ihnen wird Betrug, Untreue und teilweise auch Bestechlichkeit und Bestechung ausländischer Amtsträger zur Last gelegt, wie ein Behördensprecher am Donnerstag mitteilte. Hintergrund der Anklage ist die aus dem Ruder gelaufene Behandlung libyscher Kriegsopfer. Ferner geht es um den Vorwurf der Korruption bei einem Beratungsprojekt mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium.
Unter den Angeschuldigten befinden sich auch der frühere Stuttgarter Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) und der ehemalige Leiter der Auslandsabteilung des Klinikums, Andreas Braun.
Worum es geht: Opfer des libyschen Bürgerkriegs sollten in Deutschland behandelt werden, die libysche Regierung sollte die Kosten tragen. Dafür gab es einen Vertrag. Allerdings sollen von den 18 Millionen Euro Vorkasse durch den libyschen Kostenträger erhebliche Mittel zweckentfremdet worden sein. Eine Controllerin der Botschaft entdeckte das mutmaßlich illegale Vorgehen und erstattete Anzeige.
Die vorgelegten Rechnungen wurden nicht akzeptiert. Die Botschaft könnte 8,3 Millionen Euro vom dem Krankenhaus zurückfordern. Dem Klinikum dürfte darüber hinaus ein Schaden von elf Millionen Euro entstanden sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
In einem weiteren Fall geht es um etwaige Schmiergeldzahlungen bei einem Beratungsprojekt für eine Klinik in Kuwait. Das Projektvolumen wurde mit 46 Millionen Euro angegeben. Hierbei sollen insgesamt 7,8 Millionen Euro an Bestechungsgeldern an Amtsträger in Kuwait ausbezahlt worden sein.
Der Leiter der Auslandsabteilung, Braun, soll außerdem Scheinrechnungen abgezeichnet und dafür Bestechungsgelder kassiert haben. Es geht um mindestens 71.000 Euro, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Dem früheren Bürgermeister Wölfle wird zudem zur Last gelegt, den damaligen Interims-Geschäftsführer des Klinikums Stuttgart angewiesen zu haben, mit dem früheren ärztlichen Direktor einen neuen, für diesen deutlich finanziell vorteilhafteren Aufhebungsvertrag zu schließen. Es habe aber bereits ein wirksamer Aufhebungsvertrag bestanden.
Zunächst muss das Landgericht Stuttgart über die Zulassung der Anklage entscheiden. Zuvor sind schon drei externe Dienstleister angeklagt worden. Sie warten noch auf ihr Verfahren. In einem ersten Prozess sind im Zuge des Klinik-Skandals drei externe Dienstleister zu Geldauflagen und Haftstrafen verurteilt worden.
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