Kandidaten-Anschrift künftig nicht mehr auf dem Wahlzettel, © Shutterstock
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Kandidaten-Anschrift künftig nicht mehr auf dem Wahlzettel

Zum Schutz vor Angriffen auf die Kandidaten

01.08.2023

Zum Schutz vor Angriffen auf Kommunalpolitiker wird künftig die Anschrift der Kandidaten bei Kommunalwahlen nicht mehr auf den Stimmzetteln stehen. Eine entsprechende Verordnung sei am Dienstag in Kraft getreten, wie das Innenministerium verkündete. Statt der vollständigen Adresse wird bei Bürgermeisterwahlen demnach nur noch der Wohnort angeben. Bei Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen werde zusätzlich der Ortsteil angegeben, da dies für die Wählerinnen und Wähler ein maßgebliches Entscheidungskriterium darstellen könne.

«Immer wieder sind Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen sowie kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt», betonte Innenminister Thomas Strobl (CDU). «Sie werden beleidigt, bedroht oder gar angegriffen. Als Landesregierung nehmen wir das nicht tatenlos hin.»

Im Jahr 2022 verzeichnete das Ministerium 100 Straftaten gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in Baden-Württemberg, darunter eine Gewaltstraftat.

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