Justizministerin: Schnelle Verfahren auch gegen "Klimakleber" möglich
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Justizministerin: Schnelle Verfahren auch gegen "Klimakleber" möglich

09.01.2023

Nicht nur Silvester-Randalierer, auch Klimaaktivisten finden sich nach Protesten oder Blockaden bald eventuell deutlich schneller auf der Anklagebank wieder. Nach Ansicht der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges könnten auch die Umweltschützer durch beschleunigte Verfahren abgeurteilt werden. "Verkehrsblockaden von Klimaaktivisten sind grundsätzlich geeignet, im beschleunigten Verfahren behandelt zu werden", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Voraussetzungen für Expressverfahren

Voraussetzung für Expressverfahren seien ein leicht zu führender Nachweis und ein nicht allzu komplizierter Sachverhalt. "Beide Voraussetzungen liegen bei diesen Straftaten vor", sagte Gentges. In der vergangenen Woche war ein 30 Jahre alter Mann aus Heilbronn in einem ähnlichen schnellen Verfahren vor dem Amtsgericht zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Er hatte an Silvester randaliert und Polizisten angegriffen.

Auf frischer Tat ertappt

Beschleunigte Verfahren seien eine Option, schneller zu verhandeln und die Strafe mehr oder weniger auf dem Fuße folgen zu lassen, sagte Gentges. In Baden Württemberg seien sie an mehreren Standorten etabliert und Staatsanwaltschaften sowie Gerichte personell verstärkt worden. Die Verfahrensart hatte Gentges auch bereits angesichts der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen ins Spiel gebracht. Sie kommen meist dann zum Zuge, wenn ein Täter auf frischer Tat ertappt wird, denn dann ist der Sachverhalt einfacher und die Beweislage klarer.

Entlastungen erreichen

Mit den Urteilen am selben oder teils dem nächsten Tag will die Justiz vor allem den zeitraubenden und kostspieligen Ablauf bei kleineren Delikten umgehen. Schnelle Entscheidungen vor Gericht sollen nicht nur Staatsanwaltschaften und Gerichte, sondern auch Opfer, Zeugen und selbst die Täter entlasten.

"Klebt sich ein Aktivist oder eine Aktivistin auf der Straße fest, muss nicht mehr viel ermittelt werden", sagte Gentges. "Die Beweislage ist klar. Nach Feststellung der Personalien eignet sich eine solche Tat gut für schnelle Sanktionen." Eine schnelle Strafe könne auch eine abschreckende Wirkung haben. "Grundsätzlich gilt: Wenn die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt, ist sie effektiver, als wenn ein längerer Zeitraum dazwischen liegt."

Straftaten bleiben Straftaten

Die Aktivisten strebten natürlich nach einem Ziel, das auch die Gesellschaft erreichen wolle, sagte Gentges. "Ein noch so hehres Ziel rechtfertigt nicht das Begehen von Straftaten. Straftaten bleiben Straftaten." Es gebe zahllose Möglichkeiten, seine Meinung zu äußern, zu demonstrieren und so auf Missstände aufmerksam zu machen. "Das ist ein hohes Gut, das wird auch hoch geschützt", sagte die Ministerin. "Aber mit Straftaten auf politische Ziele aufmerksam zu machen, und seien es auch noch so berechtigte Anliegen, das ist ganz sicher der falsche Weg."

Kritik an Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten

Gentges kritisiert zudem auch das Argument des legitimen letzten Mittels, das Aktivisten oft formulieren. ""Die Klimaaktivisten nehmen eine überlegene Moral für sich in Anspruch und kommen doch über plumpe Straftaten nicht hinaus", kritisierte sie. "Damit erweisen sie nicht nur dem Klimaschutz einen wirklichen Bärendienst, sondern beschädigen auch unsere Demokratie."

Modellprojekte in verschiedenen Städten

In einer Vielzahl der beschleunigten Verfahren wird spätestens am Tag nach der Tat ein Urteil gesprochen. Als Modellprojekte laufen sie bereits seit 2020 in Freiburg, Mannheim und Stuttgart. Später kamen zwei weitere Standorte in Offenburg und Karlsruhe hinzu. In der Zeit der Pandemie hatte es nach Angaben des Ministeriums weniger geeignete Fälle gegeben, weniger Kontakte und auch nur wenige Verhandlungen.

Symbolbild: Shutterstock