Heilbronn muss Lockerungen rückgängig machen
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Heilbronn muss Lockerungen rückgängig machen

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt wieder über 50

15.06.2021

Mit dem Infektionsgeschehen in der Stadt Heilbronn treten automatisch strengere Regelungen der Corona-Landesverordnung in Kraft. Am Sonntag, 13. Juni, liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 64,8 und damit den dritten Tag in Folge über der Marke 50. Es gelten die Regeln für Öffnungsstufe 3. Deshalb gilt ab 15. Juni:

Private Treffen und Veranstaltungen dürfen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten + deren Kinder bis 13 Jahre + Geimpfte + Genesene stattfinden. „Es spricht also nichts gegen Fußballschauen im kleinen Kreis mit der Familie, Freunden oder den Nachbarn, aber unbedingt mit der notwendigen Vorsicht: also am besten im Freien und mit Abstand“, sagt Heilbronns Oberbürgermeister Harry Mergel.

Die Gastronomie darf unverändert bis maximal 1 Uhr nachts öffnen. Allerdings dürfen an einem Tisch nur so viele Personen zusammensitzen, wie auch bei privaten Treffen und Veranstaltungen erlaubt sind.

Für den Handel gilt „Click & Meet" in zwei Varianten: 1. mit Termin ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis und ein Kunde je angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche oder 2. 
ohne Termin mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis und zwei Kunden je angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Für die weiterführenden Schulen treten aufgrund einer Sonderregelung die Änderungen erst am übernächsten Tag, also am Mittwoch, 16. Juni, in Kraft. Dann ist Wechselunterricht vorgesehen. Nach den jüngsten Beschlüssen der Landesregierung gilt jedoch ab Montag, 21. Juni Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, wenn die Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100 liegt. Die Stadtverwaltung ist in Gesprächen mit dem Land, die drei Tage Wechselunterricht zu überbrücken und gleich mit dem Regelbetrieb fortfahren zu können. In Grundschulen findet unabhängig davon weiterhin Präsenzunterricht statt.

Schulsportunterricht ist nur im Freien zulässig; er darf ausschließlich im Klassen- oder Gruppenverband erfolgen. Bei den weiterführenden Schulen muss er kontaktarm sein. Schwimmsportunterricht kann nur in Freibädern stattfinden.

Im Kulturbereich gibt es in der Stufe 3 erneut Auflagen für Archive, Büchereien und Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und Museen. Beim Besuch ist der Nachweis „getestet, geimpft oder genesen“ zu erbringen. Kulturveranstaltungen dürfen weiterhin von bis zu 250 Personen innen, bis zu 500 Personen außen besucht werden.

Im Sport gibt es keine Änderungen, weder im Amateur- und Freizeitbereich noch im Profi- und Leistungssport. Auch Schwimmbäder und Saunen bleiben innen und außen geöffnet.